Kinderinvalidität: Wie absichern?
Abschließen können Verbraucher die Kinderinvaliditätsversicherung in verschiedenen Varianten: Zum einen als Police mit einer monatlichen Rentenzahlung, als Vertrag mit einer Einmalzahlung bei Invalidität oder mit einer Kombination aus beiden. Empfehlenswert ist der Kombivertrag: So ist gewährleistet, dass das Kind bei andauernder Invalidität eine lebenslange Rente bekommt und zusätzlich für akute Ausgaben eine Einmalzahlung zur Verfügung steht. Vorteilhaft bei der Einmalzahlung: Die Versicherung kann die einmal gezahlte Kapitalsumme nicht zurückfordern, wenn der
gesundheitliche Zustand des Kindes sich verbessert – das kann z. B. bei Kindern der Fall sein, deren Diabetes durch Insulin eingestellt wird. Die laufende Rente würde in einem solchen Fall gestoppt werden.
Vorsicht, Gesundheitsfragen
Wie bei jeder Personenversicherung müssen auch bei der Kinderinvaliditätsversicherung
Gesundheitsfragen beantwortet werden, damit der Versicherer das Risiko einschätzen und die Prämie ggf. anpassen kann. Die Eltern sollten hier beim Ausfüllen genau hinschauen und Anbieter ausschließen, die unfaire Fragen stellen. So ist es heute nicht mehr üblich, zeitlich unbegrenzt nach Vorerkrankungen zu fragen. Außerdem sollten nur Fragen im Antrag stehen, die objektiv zu beantworten sind, wie etwa die gezielte Frage nach Krankheiten im abgefragten Zeitraum. Unbestimmte und schwammige Fragen haben im Antrag für diese wichtige Police nichts verloren: Fragt der Versicherer z. B. nach „Beschwerden“, „Auffälligkeiten“ oder einfach nur danach ob „das Kind gesund ist“, lassen sich solche Frage kaum so beantworten, dass die Versicherung später in der Antwort nicht einen Anknüpfungspunkt findet, um den Versicherungsschutz zu versagen.
Früh absichern
Bei der Kinderinvaliditätsversicherung gilt: Je früher die Police abgeschlossen wird, umso einfacher ist es, umfassenden Schutz zu bekommen. Denn je jünger ein Kind bei Vertragsschluss ist, umso weniger besteht das Risiko einer Vorerkrankung, die beim Abschluss der Kinderinvaliditätsversicherung angegeben werden müsste. Und landen erst einmal Vorerkrankungen im Antrag, werden die vom Versicherungsschutz ausgenommen. Sind sie später dann die Ursache einer Invalidität, gibt es kein Geld von der Versicherung.