„Meist denken die Eltern erst über eine
Unfallversicherung nach, wenn die Kinder anfangen, sich alleine im Straßenverkehr zu bewegen“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten.Wann genau die gesetzliche Unfallversicherung einspringt, was sie leistet und für welche Fälle eine private Police ratsam ist, sind oftmals offene Fragen. Der gesetzliche Unfallschutz ist dabei nur lückenhaft.
Fast 30.000 Kinder sind 2010 im Straßenverkehr zu Schaden gekommen. Das hat der Deutsche Verkehrssicherheitsrat ermittelt. Der gesetzliche Unfallschutz greift für Kinder erst ab dem Besuch eines Kindergartens oder wenn sie Schüler sind. Dann sind sie während der Kindergartenzeit oder des Unterrichts sowie auf dem Weg dorthin und wieder zurück versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt dann sowohl für die Krankheits-, Arzt- und Krankenhauskosten auf als auch für eventuelle Reha-Maßnahmen oder Rentenansprüche. Im Falle einer dauerhaften Invalidität leistet die gesetzliche Unfallversicherung erst ab einer Einschränkung von 20 Prozent. Aber auch dann ist die gesetzliche Rente in der Regel zu niedrig, um den Lebensunterhalt eines Kindes davon zu bestreiten.
Wann kein Versicherungsschutz gegeben ist
Außerhalb von Kindergarten oder Schule ist das Kind gar nicht finanziell abgesichert. Dafür ist eine private Unfallpolice nötig. Man kann sie ab dem Tag der Geburt abschließen, was sinnvoll ist: „Nicht nur der Straßenverkehr ist eine Gefahrenquelle, auch im Alltag kann sich das Kind schwer verletzen oder stürzen, was langfristige Folgen haben kann“, sagt Boss. Das Risiko ist zum Glück gering. Doch wenn es geschieht, sind die finanziellen Folgen für die Eltern oft schwer zu schultern. Eine lebenslange Unterstützung kann im schlimmsten Fall auf sie zukommen.