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17.12.2010 11:25

Krankenkassen

Potenzmittel sind Privatvergnügen

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Ein gesetzlich Krankenversicherter hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten, die durch eine Behandlung mit dem Arzneimittel Viridal entstehen. Das entschied das Thüringer Landessozialgericht (LSG, Az.: L 6 KR 158/08). Gleiches gilt für das wohl bekannteste potenzsteigernde Mittel „Viagra“.
Krankenkasse Potenzmittel Urteil
Medikamente gegen erektile Dysfunktion werden nicht von der Krankenkasse erstattet
Verhandelt wurde über den Fall eines heute 65-jährigen Mannes, der nach einer Prostatakrebsoperation unter erektiler Dysfunktion litt. Sein Arzt verschrieb ihm daraufhin Viridal – ein Medikament, das Patienten per Spritze selbst injizieren. Die Krankenkasse lehnte die Übernahme dieser Kosten ab – und bekam vom LSG (wie auch von der Vorinstanz) recht.

Aufgrund der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes habe der Gesetzgeber die Entscheidung getroffen, dass sogenannte Lifestyle-Arzneimittel seit 2004 von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen seien. Zu solchen Medikamenten, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund stehe, gehöre auch Viridal. Dieser Leistungsausschluss verstoße auch nicht gegen das Grundgesetz, da der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum habe. Aufgrund der beschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung könne er Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung herausnehmen.
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Ganz ähnlich hatte bereits das Bundessozialgericht zu „Viagra“ geurteilt (Az.: B 1 KR 28/04 R u.a.). Damals ging es um Kläger, die wegen multipler Sklerose beziehungsweise als Folge von Diabetes an Erektionsstörungen litten, und von ihren Ärzten Viagra verordnet bekommen hatten. Schwacher Trost für die Betroffenen: Die obersten Sozialrichter verurteilten die beklagten Kassen bis Ende 2003 zur Übernahme der Kosten des Potenzmittels. Für die Ablehnung habe es vor der Gesetzesänderung, die Anfang 2004 in Kraft trat, keine Rechtsgrundlage gegeben.
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