So sollte man seinen individuellen Gesundheitszustand und die Familiensituation bei der Kassenwahl berücksichtigen. Wer beispielsweise kleine Kinder hat, legt möglicherweise Wert auf zusätzliche Leistungen bei häuslicher Hilfe im Krankheitsfall. Chronisch Kranke sollten fragen, ob die neue Kasse spezielle Behandlungsprogramme anbietet. Wer Rückenprobleme hat, ist vielleicht an umfangreichen Präventionsangeboten interessiert. Man sollte bei der Kasse anrufen und nachfragen – dabei kann man gleich prüfen, wie gut die Serviceleistung ist.
Einen Monat Zeit für den Kassenwechsel
Mit der
Kündigung hat man keine Eile. Zunächst muss die bisherige Krankenkasse den Zusatzbeitrag schriftlich ankündigen. Danach hat man einen Monat Zeit für den Kassenwechsel. In diesem Fall muss man auch nicht die sonst obligatorische 18-monatige Mindest-Mitgliedschaft erfüllen. Sollte die Kasse also zum 15. Juli ihre Versicherten anschreiben, darf die sie frühestens am 15. August den Zusatzbeitrag einziehen. So lange haben Versicherte Zeit, sich für einen Wechsel zu entscheiden. Eine Kündigung sollte per Einschreiben erfolgen. Die Kasse muss innerhalb von 14 Tagen eine Bestätigung schicken, dass sie die Kündigung erhalten hat. Diese legt man dann der neuen Krankenkasse vor.
Vorsicht bei Wahltarifen
Das Nachsehen haben allerdings Versicherte, die einen Wahltarif bei ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben. Sie sind dann drei Jahre an die Kasse gebunden und dürfen trotz Zusatzbeitrag nicht wechseln. Allerdings gilt das seit diesem Jahr nicht mehr pauschal für alle
Wahltarife: Bei Tarifen zur Beitragsrückerstattung gilt nur noch eine Bindungsfrist von einem Jahr, dasselbe gilt für Tarife zur Kostenerstattung und zur Kostenübernahme von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen.
Problematisch kann es auch für Versicherte werden, die eine private Zusatzversicherung über ihrem gesetzlichen Krankenversicherer abgeschlossen haben. Bei einem Wechsel verliert man möglicherweise die finanzielle Vergünstigung durch die Gruppenermäßigung. Entweder verliert man die Police durch einen Wechsel komplett oder man wird in einen teureren Tarif eingestuft. Das sollte man vor einem Kassenwechsel prüfen.