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City BKK

Wenn Zusatzbeiträge unzulässig sind

28.06.2011 14:42
Von Annette Jäger
Die insolvente Krankenkasse City BKK hat zu Unrecht Zusatzbeiträge erhoben, urteilte das Sozialgericht Berlin. Mitglieder können auf eine Erstattung hoffen. Wie können auch anderweitig Versicherte auf Zusatzbeiträge reagieren?
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Bittere Pille Zusatzbeitrag
Die City BKK hatte nach Meinung der Richter ihre Mitglieder nicht ausreichend über ihr Sonderkündigungsrecht aufgeklärt. Ein im Kleingedruckten verstecktes Gesetzeszitat erfülle die Hinweispflicht nicht. Hat das Urteil auch vor höheren Instanzen Bestand, müssen die Betriebskrankenkassen das Geld an die Ehemaligen City-BKK-Mitglieder zurückzahlen. Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen will das Urteil nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung anfechten.

Längst nicht alle Kassen erheben bisher einen Zusatzbeitrag. Man sollte ruhig bei seiner Krankenkasse nachfragen, wie die Pläne in Sachen Zusatzbeitrag aussehen.

Finanzielle Zusatzbelastung hinauszögern

Ein Kassenwechsel ist zwar keine Garantie, dem Zusatzbeitrag dauerhaft zu entrinnen – schließlich können die anderen Kassen jederzeit nachziehen – aber man kann die finanzielle Zusatzbelastung wenigstens hinauszögern. Außerdem haben Versicherte nun ihrerseits die Möglichkeit, selbst den Wettbewerb zwischen den Krankenversicherern anzuheizen: Wenn viele wechseln, könnte das auch ein Signal sein, dass die Verbraucher nicht alles kommentarlos schultern, was die Politik entscheidet.
Mit einem Wechsel im Bereich Krankenversicherung waren die Versicherten in der Vergangenheit zögerlich. Die meisten sind von Geburt an ihrer Krankenkasse verbunden und wechseln kaum. Dabei ist ein Wechsel unkompliziert. Auch müssen Versicherte, die viele Erkrankungen haben, nicht befürchten, keine neue Kasse zu finden, die sie aufnimmt: Es gibt einen Annahmezwang, die Krankenkassen müssen einen aufnehmen.

Extraleistungen statt Zusatzbeitrag

Ein Zusatzbeitrag sollte Anlass sein, die Leistungen der Krankenkasse zu überprüfen. Möglicherweise kann man durch einen Wechsel sogar von einem Plus an Leistungen profitieren. Zwar sind rund 95 Prozent der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei allen Kassen gleich. Zu fünf Prozent haben die Kassen aber Gestaltungsspielraum. Die Kassen bieten inzwischen viele kleine Extraleistungen an, um sich von der Konkurrenz abzusetzen. Man sollte ganz gezielt nach einer passenden Kasse suchen.
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So sollte man seinen individuellen Gesundheitszustand und die Familiensituation bei der Kassenwahl berücksichtigen. Wer beispielsweise kleine Kinder hat, legt möglicherweise Wert auf zusätzliche Leistungen bei häuslicher Hilfe im Krankheitsfall. Chronisch Kranke sollten fragen, ob die neue Kasse spezielle Behandlungsprogramme anbietet. Wer Rückenprobleme hat, ist vielleicht an umfangreichen Präventionsangeboten interessiert. Man sollte bei der Kasse anrufen und nachfragen – dabei kann man gleich prüfen, wie gut die Serviceleistung ist.

Einen Monat Zeit für den Kassenwechsel

Mit der Kündigung hat man keine Eile. Zunächst muss die bisherige Krankenkasse den Zusatzbeitrag schriftlich ankündigen. Danach hat man einen Monat Zeit für den Kassenwechsel. In diesem Fall muss man auch nicht die sonst obligatorische 18-monatige Mindest-Mitgliedschaft erfüllen. Sollte die Kasse also zum 15. Juli ihre Versicherten anschreiben, darf die sie frühestens am 15. August den Zusatzbeitrag einziehen. So lange haben Versicherte Zeit, sich für einen Wechsel zu entscheiden. Eine Kündigung sollte per Einschreiben erfolgen. Die Kasse muss innerhalb von 14 Tagen eine Bestätigung schicken, dass sie die Kündigung erhalten hat. Diese legt man dann der neuen Krankenkasse vor.

Vorsicht bei Wahltarifen


Das Nachsehen haben allerdings Versicherte, die einen Wahltarif bei ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben. Sie sind dann drei Jahre an die Kasse gebunden und dürfen trotz Zusatzbeitrag nicht wechseln. Allerdings gilt das seit diesem Jahr nicht mehr pauschal für alle Wahltarife: Bei Tarifen zur Beitragsrückerstattung gilt nur noch eine Bindungsfrist von einem Jahr, dasselbe gilt für Tarife zur Kostenerstattung und zur Kostenübernahme von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen. 

Problematisch kann es auch für Versicherte werden, die eine private Zusatzversicherung über ihrem gesetzlichen Krankenversicherer abgeschlossen haben. Bei einem Wechsel verliert man möglicherweise die finanzielle Vergünstigung durch die Gruppenermäßigung. Entweder verliert man die Police durch einen Wechsel komplett oder man wird in einen teureren Tarif eingestuft. Das sollte man vor einem Kassenwechsel prüfen.
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