Gebührenordnung berücksichtigt viele Behandlungsmethoden nicht
Die Gebührenordnung für Zahnärzte stammt aus den 80er Jahren und gilt als veraltet, weil viele neuartige Behandlungsmethoden, wie beispielsweise Kunststofffüllungen dort gar nicht aufgeführt sind. Jede Zahnarztleistung ist mit einer bestimmten Punktzahl versehen. Diese Punktzahlen sollen nun in einigen Bereich angepasst werden. Das Gesundheitsministerium geht von einer Kostensteigerung von sechs Prozent aus, die die Versicherten zu tragen haben.
Der Verband der
Privaten Krankenversicherung (PKV) geht von einer wesentlich höheren Kostensteigerung aus, nämlich von mindestens 14 Prozent. Denn die jeweilige Punktzahl wird noch mit einem Faktor multipliziert, der zwischen 1,0 und 3,5 liegt. Der Regelsatz liegt bei 2,3 - bisher wenden Zahnärzte jedoch häufig einen höheren Faktor an. Das Ministerium geht laut PKV davon aus, dass die Zahnärzte einen niedrigeren Multiplikator wählen, wenn die Punktzahlen erhöht würden. „Das halten wir für unrealistisch“, sagt Jens Wegner vom PKV-Verband. „Wir gehen nicht davon aus, dass die Zahnärzte in Zukunft mit einem geringeren Steigerungsfaktor abrechnen.“
Hinzukommt, dass mit jeder Änderung und Neuerung sich wieder neue Lücken und Anreize ergeben, das „Honorar zu optimieren“, wie Wegner es nennt. Kalkuliere man diesen sogenannten „Struktureffekt“ ein, sei sogar mit einer Kostensteigerung von 18 Prozent zu rechnen.