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16.12.2011 00:54

Krankheitsfall in der Familie

Krankenkassen gewähren Haushaltshilfe

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Kinder betreuen, Essen kochen, putzen, waschen, einkaufen. Wenn der Elternteil, der Haushalt und Kinder versorgt, krank wird, geraten Familien in eine Notlage. Wer erledigt die Arbeit? Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren in manchen Fällen eine Haushaltshilfe.
Krankheitsfall in der Familie Krankenkassen gewähren Haushaltshilfe Finanzportal biallo.de
Wenn Eltern im Krankheitsfall eine Haushaltshilfe einstellen kann diese in manchen Fällen über die Krankenkasse abgerechnet werden
„Viele Patienten wissen das aber gar nicht“, sagt Kai Vogel, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Manche Kassen bieten sogar ein deutlich erweitertes Leistungsspektrum an. „Für Familien ist das bei der Auswahl der Krankenkasse sehr wichtig“, sagt Vogel. Doch leider bleibt die wichtige Extraleistung für Versicherte oft im Verborgenen. „Die Kassen weisen auf solche Mehrleistungen meist nicht hin“, sagt Vogel.

Voraussetzungen: Stationäre Aufenthalte, sei es im Krankenhaus oder bei einer Reha-Maßnahme, berechtigen Patienten, eine Haushaltshilfe zu beantragen. Allerdings nur, wenn in dem Haushalt Kinder leben, die unter zwölf Jahre alt sind und wenn keine andere Person im Haushalt lebt, die die anfallende Arbeit erledigen kann. Bei behinderten Kindern gilt die Altersgrenze nicht. Im Fall einer Risikoschwangerschaft und bei Entbindung wird die Hilfe gewährt, auch ohne dass Kinder im Haushalt leben. „Bei schwerer Krankheit, bei der der Patient zuhause ist, wird eine Unterstützung in der Regel nicht vorgesehen“, sagt Vogel – sie erfolgt nur auf freiwilliger Basis.
 
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Extraleistungen: „Was eine Kasse freiwillig leistet, ist in der Satzung festgelegt“, so Vogel. Man findet vereinzelt auch Hinweise auf der jeweiligen Internetseite der Krankenversicherung. Meist handelt es sich um Unterstützung bei akuter Krankheit, dazu gehören oft auch ambulante Operationen. Die Leistungen sind extrem unterschiedlich: Die Barmer gewährt Hilfe maximal drei Monate lang, die DAK ebenso, die KKH Allianz lediglich für zehn Tage, die Techniker dagegen unbegrenzt. Manche Kassen gewähren die Hilfe zusätzlich, bis die Kinder maximal 14 Jahre alt sind, anstatt zwölf, wie es die Regelleistung vorsieht.
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Leistungsumfang: Erste Anlaufstelle für Patienten ist der Arzt. „Er bestimmt den zeitlichen Umfang, in der eine Haushaltshilfe zum Einsatz kommt“, sagt Heidrun Holstein von der Unabhängigen Patientenberatung in Deutschland (UPD). Bei einem geplanten Krankenhausaufenthalt lohnt es sich, den Bedarf der Haushaltshilfe bereits im Vorfeld bei der Kasse anzumelden. Denn meist nimmt die Bewilligung einige Zeit in Anspruch. „Benötigt man außerhalb der Regel Unterstützung, sollte man mit seiner Kasse sprechen“, so Holstein. Es seien immer Einzelfallentscheidungen möglich.

Kosten: Stellt die Kasse selbst die Haushaltshilfe zur Verfügung, übernimmt sie auch den anfallenden Stundenlohn. Der Patient muss aber Zuzahlungen leisten: zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf, maximal zehn Euro pro Tag. Bei einer selbstbeschafften Haushaltshilfe variiert der Kostenzuschuss: Die Regelleistung sieht 8,25 Euro pro Stunde vor oder 66 Euro am Tag (bei acht Stunden). Manche Kassen beschränken den Stundenlohn aber, etwa die Barmer GEK auf sechs Euro pro Stunde, die KKH Allianz auf 5,25 Euro, die IKK Classic auf 30 Euro am Tag. Übernimmt der Partner den Haushaltsjob und hat dadurch einen Verdienstausfall, wird dieser ebenfalls in der Regel mit 66 Euro pro Tag ausgeglichen. Auch da gibt es Abweichungen. Verwandte, die einspringen, können zumindest Fahrtkosten abrechnen.

Private Vorsorge: „Es gibt keine Police, die dieses Risiko versichert“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Es gibt zwar Assistance-Leistungen, die meist mit Unfallversicherungen verkauft werden. Aber diese bieten nur lückenhaften Schutz. „Bei Krankheit springen sie nicht ein.“

Wollen Sie mehr wissen? In unserem Dossier informieren wir unter anderem über diese Themen:

Haushaltshilfe als Regelleistung der Krankenkassen
  • Voraussetzung
  • Zeitlicher Umfang
  • Kostenerstattung
  • Zuzahlungen
Erweiterte Haushaltshilfe als freiwillige Leistung der Kasse
  • Was sind Extraleistungen?
  • Extraleistung Haushaltshilfe
  • Übersicht: Das leisten die großen Krankenkassen im Bereich Haushaltshilfe
Häusliche Krankenpflege
  • Was ist häusliche Krankenpflege?
  • Voraussetzung
  • Regelleistung
  • Freiwillige Leistung
Andere interessante Extraleistungen

Wie wechselt man die Krankenkasse?

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