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12.11.2011 08:00

Fallstrick Kurantrag

Nur wer sich auskennt, wird nicht abgewimmelt

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Jeder Patient hat das Recht auf eine Kur. Allerdings benötigt er einen langen Atem, denn vor der Abreise in die medizinische Erholung steht erst mal ein Papierkrieg.
Kur Gesundheit Verbraucherportal Biallo.de
„Jeder Patient hat das Recht auf eine Kur, wenn sie medizinisch notwendig ist", sagt Carola Sraier von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, Standort München. Allerdings ist der Papierkrieg bis zur Genehmigung für viele Ärzte ein „lästiger Aufwand“, wie eine Ärztin gesteht. Zudem sei die Voraussetzung der „medizinischen Notwendigkeit“ oft ein umstrittener Punkt zwischen Kasse, Arzt und Patient. Fazit: Wer eine Kur möchte, sollte das Antrags-Verfahren genau kennen.

Die Kuren, zu denen die Großeltern vor 20 Jahren aufbrachen, waren oft reine Vorsorgemaßnahmen: Nach dem Frühstück im Traditions-Hotel und den ausgedehnten Spaziergängen kam mal eine Massage dran. Von dieser Qualitätsstufe hat man sich lange verabschiedet, auch weil die Kassen knapper geworden sind.
Patient hat Rechtsanspruch

Grundsätzlich haben Krankenkassen und Rentenversicherer, die für die Kosten eines Kuraufenthaltes aufkommen, nichts gegen eine Kur. Im Gegenteil: Der gesamte Bereich der medizinischen Rehabilitation ist inzwischen eine Pflichtleistung der Kassen. Damit haben Patienten einen besseren Stand, was die Bewilligung angeht.

Patienten, die eine Kur in Anspruch nehmen möchten, sollten wegen ihrer Beschwerden unbedingt einen Arzt aufgesucht haben. Wer sich mit einem Erschöpfungs-Syndrom oder ständigen Rückenbeschwerden nie zum Arzt begibt, dann aber in Kur fahren möchte, hat oft schlechte Karten. Ambulanten Behandlungsmaßnahmen wird von Ärzten und Kassen zunächst der Vorzug gegeben (mit Ausnahme der Mutter-Kind-Kuren). Wenn diese nicht zur Heilung führen, kommt die dreiwöchige Kur in Betracht. „Eine Kur ist eine Intensivierung der ambulanten Versorgung“, betont Sraier.
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Foto(s): Johannes Eisele/ddp Falko Matte/Fotolia.com
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Erste Anlaufstelle ist der Arzt

Alle vier Jahre darf man in der Regel einen Antrag auf die medizinische Erholung stellen. Auch junge Patienten und Kinder haben einen Anspruch. Allerdings muss man hier die nächste Hürde nehmen: Der Arzt muss bei Anträgen an die Krankenkasse eine spezielle Qualifizierung im Bereich Rehabilitation oder physikalische Medizin haben. „Das bedeutet für den Patienten, dass er unter Umständen zu einem ihm unbekannten Arzt gehen muss, der sein Beschwerdebild nicht genau kennt“, sagt Sraier.

Im Antrag sollte man darauf achten, dass alle Fragen sorgfältig beantwortet werden. Oftmals werden die Anträge von den Ärzten nachlässig ausgefüllt. Der Patient sollte eventuell fehlende Therapien oder Diagnosen nachtragen. „Für den Gutachter muss sich ein umfangreiches Bild der Beschwerden ergeben“, sagt Sraier. Das erhöhe deutlich die Chancen auf eine Bewilligung.

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  • ambulante Vorsorgeleistungen,
  • ambulante und stationäre Reha-Maßnahmen,
  • Kuren für Kinder,
  • wer für die Kosten aufkommt,
  • wie hoch die Zuzahlungen sind,
  • günstigere Kurmöglichkeiten in Osteuropa,
  • wie man eine Kur beantragt,
  • was man bei einer Ablehnung beachten sollte.

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