Einige Versicherer halten Zinsen stabil
Einige Gesellschaften zeigen, dass es auch anders geht. So hält die Inter Lebensversicherung AG die laufende Verzinsung 2012 stabil bei 3,75 Prozent. Gleiches hat der Lebensversicherer Interrisk vor. Der Versicherer möchte mit konstant hohen Zinsen überzeugen. „Für das Jahr 2012 – und damit bereits zum siebten Mal in Folge – können sich unsere Kunden auf eine attraktive Verzinsung in Höhe von 4,4 Prozent zuzüglich Schlussüberschussanteile freuen“, sagt Interrisk-Vorstandsvorsitzender Roman Theisen. Ohne Abzüge kommt auch die Ideal Lebensversicherung aus. Die Gesellschaft zahlt ihren Kunden 2012 im vierten Jahr hintereinander eine stabile Gesamtverzinsung von 4,9 Prozent. Diese setzt sich zusammen aus einer laufenden Überschussbeteiligung von 4,0 Prozent sowie dem Schlussüberschuss von 0,9 Prozent.
Sinkender Garantiezins hat kaum Auswirkung
Die anhaltend hohe Verzinsung von Lebens- und Rentenversicherungen belegt die Ertragskraft der Assekuranz. Lebensversicherte brauchen aktuell nicht um ihre Ersparnisse zu fürchten. Auch der
rückläufige Garantiezins auf 1,75 Prozent für Neuverträge ab 2012 hat kaum Auswirkungen auf die Erträge der Policen. Der Garantiezins ist nämlich ein Sicherheitszins, der nur in Ausnahmefällen greift. Die tatsächliche Rendite klassischer Lebens- und Rentenversicherungen liegt im Branchendurchschnitt nach wie vor um die Vier-Prozent-Marke. Damit rentieren die Verträge deutlich über der Inflationsrate und deutlich höher als der gegenwärtige Marktzins. Nicht betroffen von den Neuregelungen sind fondsbasierte Lebens- und Rentenversicherungen, da für Fondspolicen keine Zins- oder Renditegarantien gegeben werden.
Nachteile ab 2012 vermeiden
Eine wichtige Neuerung sollten künftige Versicherte aber beachten: Sie müssen bei Verträgen ab 2012 bis zum 62. Lebensjahr bei der Stange bleiben müssen, um die Hälfte des aufgelaufenen Ertrags steuerfrei ausgezahlt zu bekommen. Für Verträge, die bis Ende 2011 abgeschlossen wurden bzw. werden, gilt noch die Grenze von 60 Jahren. Der Verschiebung des Steuerbonus nach hinten, ist ein tatsächlicher Nachteil für Neuverträge. Das gleiche gilt für die ab kommendem Jahr vorgeschriebenen
Unisex-Tarife. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen Lebensversicherungen ihre Tarife künftig so berechnen, dass Frauen und Männer den gleichen Beitrag zahlen. Die Neuregelung dürfte für Männer teurer werden, denn sie zahlten bislang aufgrund ihrer geringeren Lebenserwartung niedrigere Beiträge als Frauen. Das Urteil muss bis Ende 2012 umgesetzt sein. Wer noch vor der Umstellung den Vertrag unterschreibt, profitiert von der bisherigen Regel.