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Lebensversicherung

Verkauf oder Unterbrechung besser als Kündigung

01.08.2010 00:01
Von Max Geißler
Versicherung Lebensversicherung Kündigung Finanzportal Biallo.de
Lebensversicherung - Kündigung ist in der Regel unlukrativ
Viele Lebensversicherte halten ihren Vertrag nicht bis zum Ende durch. Knapp ein Fünftel aller ausgezahlten Policenleistungen geht inzwischen auf Vertragskündigungen zurück. Dabei gibt es Alternativen.
Im Jahr 2009 kündigten deutsche Vorsorgesparer Lebensversicherungen im Wert von 13,85 Milliarden Euro. Dies teilte der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in seiner Publikation „Geschäftsentwicklung 2009“ mit. Damit hielt sich das Stornovolumen auf dem hohen Niveau des vergangenen Jahres, in dem mit 13,99 Milliarden Euro ein Rekordhoch erreicht wurde. Gemessen an den insgesamt ausbezahlten Leistungen aus Lebensversicherungen stieg der Anteil stornierter Policen leicht von 19,5 auf 19,6 Prozent an. Gründe für die anhaltend hohe Stornoquote waren laut GDV Kurzarbeit, Angst vor Arbeitslosigkeit, Einkommenseinbußen und wachsende Verschuldung vieler Haushalte.
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Für Versicherte ist die vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung in der Regel ein Verlustgeschäft. Denn als langfristige Kapitalanlage erreichen Lebensversicherungen eine akzeptable Rendite nur, wenn sie bis zum Vertragsschluss durchgehalten werden. Bei früher Stornierung des Vertrages belasten hohe Abschlusskosten zu Vertragsbeginn überproportional die Rendite, zudem fordern die Versicherer Stornoabschläge und behalten Schlussüberschussanteile ein. Bei Kündigung bereits nach wenigen Jahren erhalten Versicherte meist weniger Geld zurück als sie bislang eingezahlt haben.

Verkauf bringt mehr als Kündigung

Eine Alternative zum Storno ist der Verkauf der Lebensversicherung am Zweitmarkt. Verkäufer können dadurch im günstigsten Fall bis zu 15 Prozent mehr Erlös erzielen als bei Kündigung der Police. Allerdings erwerben Aufkäufer private Lebensversicherungen nur unter bestimmten Auflagen: So muss der Rückkaufswert in der Regel mehr als 10.000 Euro betragen, darf die Restlaufzeit nicht länger als 15 Jahre sein und es darf sich nicht um fondsbasierte Lebenspolicen handeln. Vorteil: Verkäufer behalten in der Regel ihren Todesfallschutz weiter.

Versicherungsnehmer sollten sich vor dem Verkauf ihrer Police jedoch ausreichend informieren. Verbraucherschützer warnen vor unseriösen Aufkäufern, die die Auszahlung des Kaufpreises in Raten über mehrere Jahre verteilen. Der Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) sieht diese Praxis kritisch: „Bei BVZL-Mitgliedern können sich Verbraucher auf einheitliche Mindest-Qualitätsstandards verlassen. Ratenzahlungsangebote lehnt der Verband aufgrund hoher finanzieller Risiken für die Verkäufer grundsätzlich ab“, so Verbandschef Thomas Laumont. Interessenten finden auf der Homepage des Verbandes ausführliche Informationen zum Verkauf bzw. zur Beleihung von Lebensversicherungen sowie Kontaktadressen der Mitgliedsunternehmen.
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