Ab 1. April: Mindesttodesfallschutz erforderlich
Damit Lebensversicherungen von der hälftigen Besteuerung profitieren können, wird für Neuverträge ab 1. April 2009 ein Mindesttodesfallschutz verlangt (Paragraf 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 6 EStG, eingeführt mit dem Jahressteuergesetz 2009). Für alte Policen gilt allerdings auch künftig das alte Recht.
Beispiel: Wer nach bisherigem Recht beispielsweise 100.000 Euro Erträge erzielt, muss bei einem persönlichen Steuersatz von 35 Prozent nur rund 18.500 Euro ans Finanzamt zahlen. Für Policen ab April 2009 ist dann Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag fällig, also rund 26.400 Euro.
Lebensversicherungen
Neuer Handelsplatz für Policen
Berufsunfähigkeit
Ein unterschätztes Risiko
Sofortrente
Schnäppchen für Betagte?
Ab 2010 sind inländische Niederlassungen von ausländischen Versicherungsunternehmen zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer verpflichtet (Paragraf 43 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 EStG). Die Niederlassung wird zum Einbehalt der Kapitalertragsteuer verpflichtet, unabhängig davon, ob die Auszahlung der Versicherungsleistung über sie abgewickelt wird oder nicht (Paragraf 44 Abs. 1 Satz 3 EStG). Damit soll ein weiteres Steuerschlupfloch geschlossen werden.
Kapitallebensversicherung
Hier können Sie Angebote verschiedener Versicherer vergleichen
„Versicherungsmäntel“ werden regulär besteuert
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 werden für vermögensverwaltende Versicherungsverträge sowohl die Steuerfreiheit während der Laufzeit als auch die hälftige Besteuerung am Vertragsende abgeschafft – was auch für bereits bestehende Verträge gilt (Paragraf 52 Abs. 36 Satz 10 EStG).
Bisher hatten vermögende Deutsche solche Konstruktionen, sog. Versicherungsmäntel, genutzt, um der vollen Steuerbelastung zu entgehen. So bieten Versicherungsunternehmen Versicherungsmäntel nach liechtensteinischem oder luxemburgischem Recht an (neuerdings auch Gibraltar), die die Vorteile einer Vermögensverwaltung und einer Lebensversicherung verbinden. Seit dem 1. Januar 2009 werden vermögensverwaltende Versicherungsverträge regulär besteuert. Also werden die Kapitalerträge z. B. in Form von Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgewinnen, die dem vom Versicherungsunternehmen gehaltenen Depot oder Konto zufließen, dem wirtschaftlich Berechtigten zugerechnet und sind von ihm im Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern.