Biallo.de: Wo lauern Stolperfallen?
Larisch: Einen Riester-Bausparvertrag abzuschließen ohne zu wissen, dass man irgendwann sicher eine Immobilie finanzieren möchte, halte ich für eine äußerst gewagte Spekulation und damit für nicht klug. Stolperfallen lauern bei Wohnriester-Verträgen, wenn diese
hochkomplizierten Konstrukte nicht passgenau im Rahmen der Gesamtfinanzierung eingesetzt werden. Bei einer nicht auf den Punkt berechneten Höhe der
geförderten Riester-Eigentilgungsbeiträge, die man je nach Einkommens- und Familiensituation immer wieder kontrollieren und konsequent anpassen sollte, kann ein nennenswerter Teil der staatlichen Förderung „flöten“ gehen. Man kann dann sagen, dass Tilgungsbeiträge in den sogenannten Förderschatten geraten.
Biallo.de: Was meinen Sie mit Förderschatten?
Larisch: Um bei Riester die vollen Zulagen zu erhalten, müssen ja vier Prozent des Vorjahreseinkommens minus die zu erwartende Zulagenhöhe als Tilgungsleistung erbracht werden. Selbst wenn die genaue Höhe für den Anfangszeitpunkt der Finanzierung ausgerechnet wird, so steigt in den weiteren Jahren der Tilgungsanteil für das Darlehen an, der Zinsanteil sinkt. Also wird von der gesamten Finanzierungsrate für die Tilgung ein höherer Eigenbeitrag automatisch entnommen, der dann aber keine zusätzliche Förderung mehr nach sich zieht. Trotzdem wird dieser ungeförderte Betrag dem
virtuellen Wohnförderkonto gutgeschrieben, so dass darauf ab Rentenbeginn eine eigentlich nicht gerechtfertigte Besteuerung erfolgt.
Biallo.de: Was kann man gegen die unberechtigte Besteuerung tun?
Larisch: Für solche Überzahlungsbeträge kann man bei der zentralen Zulagenstelle bzw. dem Bundesamt für Steuern einen Antrag auf Separierung der Beiträge stellen. Die Separierung kann die Doppelbesteuerung verhindern. Aber erstens ist es nicht einfach alle betroffenen Beiträge zu „erwischen“ und zweitens ist fraglich, ob solche Anträge überhaupt gestellt werden. Das geht dann vermutlich ähnlich aus wie mit den erschreckend vielen nicht beantragten Riester-Zulagen. Also bedarf es hier eines ausgeklügelten Finanzierungskonzeptes, um solchen negativen Effekten als Immobilienerwerber zu entgehen. Die Verbraucherzentralen helfen hier gern weiter.