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18.10.2011 08:00

Mietwagen im Urlaub

Welche Besonderheiten gelten?

von
Mieten Versicherung Verbraucher Verbraucherportal Biallo.de
Für viele gehört der Mietwagen zum Urlaub einfach dazu. Mit ihm kann man entlegene Strände ansteuern, die schönsten Gegenden der Insel erkunden und abends aus dem Restaurant in der Stadt zur außerhalb gelegenen Ferienwohnung zurückrollen. Damit es ein unbeschwertes Vergnügen wird, sollten Urlauber einiges beachten.
Im Internet gibt es Preisvergleichs-Datenbanken wie www.billiger-mietwagen.de oder www.mietwagen-markt.de. „Die Preisunterschiede sind sehr groß, daher lohnt sich ein Vergleich praktisch immer“, sagt Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Doch auch wenn lokale Anbieter oft günstiger sind, rät Bernd Krieger vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kiel (EVZ) zur Vorsicht: „Probleme bei Schäden oder mit der Vertragsabwicklung gibt es nach unserer Erfahrung eher mit kleinen, namenlosen Anbietern.“ Sein Rat: Lieber ein paar Euro mehr ausgeben und beim Reiseveranstalter den Wagen zu Hotel oder Flug dazu buchen – dann ist der Veranstalter Ansprechpartner bei Problemen.
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Vertrag prüfen

Wer ein Auto mietet, sollte sich genau erkundigen, welche Leistungen im Mietpreis enthalten sind, vor allem in puncto Versicherung. Für Zusatzleistungen wie Kindersitze oder Dachgepäckträger sind oft Gebühren fällig. Das gilt auch für Übernahme oder Rückgabe des Wagens an Flughafen- und Bahnhofsstationen oder für die Einwegmiete. Vorsicht: Wenn der Mietpreis extrem günstig erscheint, kann es sein, dass wichtige Leistungen fehlen.
 
Versicherung wählen
 
Hier sollten Urlauber besondere Sorgfalt walten lassen. Zumeist ist im Mietpreis eine Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten. Doch die gesetzlichen Deckungssummen – das ist der Höchstbetrag, den die Versicherung im Schadensfall bezahlt – sind im Ausland unterschiedlich hoch. In Deutschland beträgt die gesetzliche Mindestdeckung bei Personenschäden 2,5 Millionen Euro pro Person und Unfall, bei Sachschäden 500.000 Euro pro Unfall. Fällt die Summe deutlich niedriger aus, empfiehlt sich die sogenannte Mallorca-Police. Sie deckt für etwa 20 Euro (gültig für vier Wochen) mögliche Differenzen zwischen deutschem und ausländischem Versicherungsschutz ab und gilt in ganz Europa. Wer ein eigenes Auto hat, sollte im Haftpflicht-Vertrag nachsehen: Manchmal ist die Mallorca-Police für Mietwagen schon mit drin. Generell empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung. Sie enthält meist eine Selbstbeteiligung, deren Höhe man durch Zuschläge verringern oder ganz ausschließen kann.

Kaution vereinbaren
 
Das bequeme Hinterlegen der Kaution per Kreditkarte hat auch Nachteile: „Wenn die Kreditkartennummer einem unseriösen Vermieter einmal bekannt ist, kann es passieren, dass Schäden großzügig abgerechnet werden“, warnt Verbraucherschützer Krieger. Tester des ADAC erlebten mehrfach, dass Beträge für angebliche Schäden abgebucht wurden. Tipp: Nicht blanko unterschreiben, sondern in das Kautionsformular den festgelegten Betrag eintragen – und den Beleg bei Rückgabe des Autos zurückverlangen. Wer keine Kreditkarte besitzt, sollte sich vorab erkundigen, ob der Vermieter eine Bezahlung per EC-Karte oder Bargeld akzeptiert.
Fahrzeug prüfen. „Für das Übernahmeprotokoll sollte man sich Zeit nehmen“, rät Verbraucherschützerin Sievering-Wichers. „Sehr genau gucken, auch kleine Kratzer festhalten, damit der Vermieter hinterher nicht sagen kann, sie seien neu hinzugekommen.“ Bremsen, Licht, Reifen, Lenkung und Sicherheitsausstattung prüfen – und wenn man sich unwohl fühlt, nach einem Alternativ-Fahrzeug fragen.
 
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