Startseite | RSS | Mobil | Inhalt |
Donnerstag, 24.05.2012 05:46 Uhr
Newsletter:
Suche:
Biallo.de - Das Verbraucherportal für private Finanzen
Artikel bewerten:
Startseite > Versicherungen > Mini-Rentenerhöhung
auf Facebook teilen
Twittern
06.07.2011 10:28

Mini-Rentenerhöhung

Was tun, wenn die Rente nicht reicht?

von
Zum 1. Juli 2011 wurde die Rente um gerade mal ein Prozent erhöht – und das bei einer Preissteigerung von 2,3 Prozent. 2010 gab es gar eine Nullrunde bei der Rente, Mieten, Heiz- und Krankenkassenkosten steigen jedoch. Für viele Rentner wird es daher finanziell eng. Was können sie tun?
Mini-Rentenerhöhung Was tun, wenn die Rente nicht reicht? Finanzportal Biallo.de
Oft reicht die Rente nicht aus, um Hobbys zu finanzieren
Grundsicherung im Alter

Die Grundsicherung steht bedürftigen Menschen ab 65 zu. Die Regelleistung für Alleinstehende beträgt 374 Euro im Monat, für (Ehe-)Paare 674 Euro. Dazu kommen noch die „angemessenen“ Kosten fürs Wohnen. Bei einer Warmmiete von 400 Euro hat ein Alleinstehender damit einen Grundbedarf von 774 Euro. Beträgt seine Rente nur 650 Euro, so schießt das Sozialamt dann 124 Euro zu. Für Behinderte kommt häufig noch ein Zuschlag für Mehrbedarf hinzu. Einen Zuschlag gibt es auch für diejenigen, die ihr Warmwasser in ihrer Wohnung per Elektroboiler oder anderweitig selbst erzeugen - und nicht über eine Zentralheizung.

Wer die Grundsicherung benötigt, sollte möglichst schnell abklären, ob seine Wohnkosten als angemessen gelten. Sind sie zu hoch – etwa weil die Wohnung als zu groß gilt – werden die tatsächlichen Wohnkosten sechs Monate akzeptiert. Danach kommt es auf den Einzelfall an. Für seniorengerecht umgebaute Wohnungen werden z.B. meist auch höhere Mieten voll berücksichtigt. Ehe Betroffene ins Heim umziehen müssen, übernehmen die Kommunen lieber höhere Unterkunftskosten. Auf das Einkommen und Vermögen der Kinder von Grundsicherungsbeziehern greifen die Ämter in der Regel nicht zurück.

Rundfunkgebühren


Auch wer nur ein paar Euro Grundsicherung im Alter erhält, braucht keinen Obolus an die GEZ zahlen. „Die Befreiung erfolgt allerdings nicht automatisch“, sagt Nicole Hurst von der GEZ. Vielmehr müssen die Betroffenen jeweils einen Antrag stellen und den Bescheid vom Sozialamt vorlegen – „nicht im Original, sondern als beglaubigte Kopie“, so Hurst. Zudem gibt es die GEZ-Befreiung nur so lange, wie der Bescheid vom Sozialamt gilt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Rechner
Wohngeldrechner
Stellen Sie fest, ob es sich lohnt, Wohngeld zu beantragen und wie viel Sie bekämen.
Lastenzuschuss Rechner
Soviel Lastenzuschuss steht Ihnen zu
Foto(s): ddp-direkt
Lesen Sie auch:

Grundsicherung
Minirenten im Alter aufstocken

Rente und Hinzuverdienst
Ab 65 plus einem Monat gibt es heute schon keine Grenzen

Wohngeld und Lastenzuschuss

Wer mit seinem Einkommen knapp über dem Grundsicherungsniveau liegt, sollte Wohngeld – bzw. als Eigentümer den Lastenzuschuss – beantragen. Ein Alleinstehender aus München kann beispielsweise bei einer Rente von 800 Euro und einer Kaltmiete von 350 Euro 43 Euro Wohngeld erhalten.

Rentnerjobs

„Wer die reguläre Altersrente erhält, darf unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen“, sagt Renate Thiemann von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Bei vorzeitigen Altersruhegeldern, die vor dem 65. Lebensjahr bezogen werden, sind in jedem Fall 400 Euro erlaubt. Thiemann rät: „Wer unter 65 ist, sollte bei uns nachfragen, ob und wie stark die Rente bei höheren Einkünften gekürzt wird.“

Steuerklassenwechsel


Wer Rente erhält und einen verdienenden Ehepartner hat, sollte diesem die Steuerklasse III überlassen. Dadurch sinken dessen laufende Lohnsteuerabzüge. Für Rentner spielt die Steuerklasse meist keine Rolle mehr. Der Wechsel in Steuerklasse III zahlt sich für den Ehepartner vor allem aus, wenn dieser Arbeitslosengeld I bezieht.

Zuzahlung zu Krankheitskosten

Rentner sollten alle Belege über Zuzahlungen zu Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sammeln. Sobald die Grenze der zumutbaren Belastung erreicht ist, können sie eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen. Als zumutbar gelten für sie – wenn sie chronisch krank sind – Zuzahlungen, die bis zu ein Prozent ihres Einkommens ausmachen, ansonsten zwei Prozent. Bei Beziehern von Grundsicherung im Alter ist die Zuzahlung auf ein bzw. zwei Prozent des Regelbedarfs für einen Alleinstehenden begrenzt. Das sind 89,76 Euro im Jahr (bzw. 44,88 Euro für chronisch Kranke). Wichtig dabei: Diese Beträge gelten auch für Paare.
Leserkommentare
Kommentar schreiben
Name:
E-Mail:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
Abschicken
Foto: Colourbox.com ID:5654
Nach oben
Anzeige

Biallo präsentiert

Anzeige
Der Kredit für Ihre Wünsche!
Fair, transparent und schnell - der Ratenkredit der netbank. Ihre Vorteile:
- gleiche Konditionen für alle,
- fester Zins über die gesamt Laufzeit,
- bonitätsunabhängige Verzinsung,
- keine Bearbeitungsgebühr.
Das interessiert mich ...
Anzeige

Neu im Biallo-Blog

Mit dem Tarifabschluss in der Metallindustrie ist es endgültig klar: 2012 wird das Jahr der happigen Lohnsteigerungen. Und erfahrungsgemäß wirken Tarifabschlüsse, die weit über die aktuelle Teuerungsrate hinausgehen... zum Blog

Kolumne von Horst Biallo

Horst BialloDie Teuerungsrate in Deutschland liegt derzeit bei 2,1 Prozent. Ein Wert, der für Anleger wichtig ist: Wird das angelegte Kapital langsam aber sicher aufgezehrt - oder erzielen die Rücklagen auch in Zeiten niedriger Zinsen einen Zuwachs? ... mehr
Anzeige
PKV
Private Krankenversicherung
Mit dem Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung können Sie viel Geld sparen und Ihre Versorgung verbessern. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich und kostenlos ein Angebot erstellen.
Angebot anfordern
.
© 2012 Biallo & Team GmbH