Wohngeld und Lastenzuschuss
Wer mit seinem Einkommen knapp über dem Grundsicherungsniveau liegt, sollte
Wohngeld – bzw. als Eigentümer den
Lastenzuschuss – beantragen. Ein Alleinstehender aus München kann beispielsweise bei einer Rente von 800 Euro und einer Kaltmiete von 350 Euro 43 Euro Wohngeld erhalten.
Rentnerjobs
„Wer die reguläre Altersrente erhält, darf unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen“, sagt Renate Thiemann von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Bei vorzeitigen Altersruhegeldern, die vor dem 65. Lebensjahr bezogen werden, sind in jedem Fall 400 Euro erlaubt. Thiemann rät: „Wer unter 65 ist, sollte bei uns nachfragen, ob und wie stark die Rente bei höheren Einkünften gekürzt wird.“
Steuerklassenwechsel
Wer Rente erhält und einen verdienenden Ehepartner hat, sollte diesem die Steuerklasse III überlassen. Dadurch sinken dessen laufende Lohnsteuerabzüge. Für Rentner spielt die Steuerklasse meist keine Rolle mehr. Der Wechsel in Steuerklasse III zahlt sich für den Ehepartner vor allem aus, wenn dieser
Arbeitslosengeld I bezieht.
Zuzahlung zu Krankheitskosten
Rentner sollten alle Belege über Zuzahlungen zu Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sammeln. Sobald die Grenze der zumutbaren Belastung erreicht ist, können sie eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen. Als zumutbar gelten für sie – wenn sie chronisch krank sind – Zuzahlungen, die bis zu ein Prozent ihres Einkommens ausmachen, ansonsten zwei Prozent. Bei Beziehern von Grundsicherung im Alter ist die Zuzahlung auf ein bzw. zwei Prozent des Regelbedarfs für einen Alleinstehenden begrenzt. Das sind 89,76 Euro im Jahr (bzw. 44,88 Euro für chronisch Kranke). Wichtig dabei: Diese Beträge gelten auch für Paare.