Minijobber, die die pauschalen Rentenbeiträge ihres Arbeitgebers aus eigener Tasche aufstocken, schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie erhöhen die späteren Rentenleistungen und haben Anspruch auf staatliche Riester-Förderung. Studenten kostet dies nur fünf Euro im Monat.
Statistiken der Minijob-Zentrale belegen, dass immer mehr 400-Euro-Jobber auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten und Zuzahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Im ersten Quartal 2010 stockten insgesamt 326.000 Arbeitnehmer den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag ihres Arbeitgebers (15 Prozent) durch eigene Zahlungen auf den vollen Beitragssatz von 19,9 Prozent auf. Von in Privathaushalten beschäftigten Minijobbern nutzten nur etwa 14.000 Hilfskräfte diese Möglichkeit. Ein Grund für die geringere Aufstockungsquote könnte hier der höhere Zuzahlungsbetrag sein, denn private Arbeitgeber führen nur fünf Prozent pauschalen Rentenversicherungsbeitrag an die Minijobzentrale ab.
Zuzahler erwerben nicht nur höhere Rentenansprüche, sondern haben nach entsprechender Wartezeit auch Anspruch auf Reha-Leistungen und Erwerbsminderungsrente. Außerdem steht ihnen die staatliche Riester-Förderung in Form von Grundzulagen (154 Euro) und Kinderzulagen (185/300 Euro) zu. Wer 400 Euro monatlich verdient, den kostet die Aufstockung auf den vollen Renten-Beitragssatz bei einem gewerblichen Arbeitgeber 19,60 Euro im Monat. Beträgt der Monatsverdienst 300 Euro, dann reichen bereits 14,70 Euro.
Volle Riester-Förderung für fünf Euro
Ein Gutteil der 400-Euro-Kräfte sind Studenten. Sie bessern mit Minijobs ihren Lebensunterhalt auf. Da auch bei studentischen Minijobs nur der Arbeitgeber Pauschalabgaben in Höhe von 15 Prozent an die staatliche Rentenversicherung leisten muss, besitzen sie zunächst keinen Anspruch auf Riesterförderung. Möchte ein Studierender frühzeitig mit privater Altersvorsorge starten und dabei nicht auf die öffentliche Förderung verzichten, so muss er wie alle anderen Minijobber den Rentenbeitrag aus eigener Tasche auf 19,9 Prozent (ab 2012 19,6 Prozent) aufstocken. Bei einem Monatsverdienst von 200 Euro kostet dies beispielsweise nur 9,80 Euro, ab 2012 gar nur 9,20 Euro im Monat.
Damit die Riester-Förderung in voller Höhe fließt, müssen Vorsorgesparer vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen in den Vertrag einzahlen. Nach Angaben der HUK-Coburg Versicherung hat der Gesetzgeber für Studenten mit Minijob eine Sonderregelung vorgesehen: Sie müssen lediglich fünf Euro Mindestbeitrag pro Monat leisten und erhalten trotzdem den vollen Zuschuss. Außerdem haben junge Leute unter 25 Jahren seit Anfang 2008 Anspruch auf einen einmaligen Riester-Bonus in Höhe von 200 Euro.
Frühzeitiger Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
Und noch etwas spricht nach Ansicht der Versicherung für die Aufstockung der Beiträge: Es entsteht ein sofortiger Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nach Unfällen. Anders sieht es jedoch bei Erwerbsminderung durch Krankheit aus: „Erst wenn ein Berufseinsteiger fünf Jahre lang Rentenbeiträge geleistet hat, hat er Anspruch auf Rentenzahlung. Somit gilt hier – genau wie beim Riestern – je früher desto besser“, sagt Karin Benning von der Huk-Coburg.