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01.03.2012 14:33

Mutter-Kind-Kur

2,1 Millionen Mütter haben Kuranspruch

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Ausreichend Schlaf, frische Luft, Gymnastik, medizinische Anwendungen, psychologische Begleitung – für viele Mütter hört sich das in bestimmten Lebensphasen wie ein Traum an. Eine Mutter-Kind-Kur könnte den Traum näher bringen.
Mutter-Kind-Kur 2,1 Millionen Mütter haben Kuranspruch, nur wenige stellen einen Antrag
Einen Anspruch darauf hat man, wenn sich eine seelische oder körperliche Überlastung manifestiert hat. Doch die wenigsten wissen das: „2,1 Millionen Mütter hätten gemäß ihrer gesundheitlichen Situation sofort Anspruch auf eine Kurmaßnahme, aber nur fünf Prozent machen eine“, sagt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks in Berlin. Wer im Sommer auf Erholungskurs steuern will, muss schon im Frühjahr einen Antrag stellen.

Art der Kur

Eine Mutter-Kind-Kur dauert drei Wochen. Die Mütter leben in dieser Zeit zusammen mit ihren Kindern - maximal 14 Jahre alt - in einer Kureinrichtung. Es gibt auch reine Mutter-Kuren für Mütter mit älteren Kindern. In Deutschland gibt es im Verbund Müttergenesungswerk über 70 anerkannte Einrichtungen für Mütter mit Kindern und sieben reine Müttereinrichtungen. Daneben gibt es Kurhäuser von privaten Trägern. Ein solcher Genesungsaufenthalt wird von der Krankenkasse bezahlt. Die Zuzahlung beträgt zehn Euro pro Tag für die Mutter. Für Freizeitaktivitäten sollte man ein Taschengeld einplanen.
Voraussetzung

Bei einer Mutter-Kind-Kur geht es allein um den gesundheitlichen Zustand der Mutter. Meist kommen mehrere Beschwerden zusammen, die sich aus den Belastungen des Familienalltags und der Mutterrolle ergeben. Dazu gehören Rückenprobleme, Allergien oder Migräne sowie psychische Belastungen wie Depressionen, Schlaf- oder Angststörungen. Eine Auszeit von Familie und Alltag muss medizinisch angezeigt sein.

Beratung

Erste Anlaufstellen sind die Beratungsstellen im Müttergenesungswerk bei den Wohlfahrtsverbänden (z.B. Caritas, Diakonie oder Rotes Kreuz). Ebenso kann der Hausarzt Ansprechpartner sein. Der Mediziner sollte mit der gesundheitlichen Situation der Patientin vertraut sein und einem Kuraufenthalt positiv gegenüber stehen. „Die Antragstellung ist eine Leistung, die von der Kasse vergütet wird“, so Heidrun Holstein von der Unabhängigen Patientenberatung in Karlsruhe. Man bittet den Arzt also nicht um einen Gefallen.
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Foto(s): Falko Matte/Fotolia.com Johannes Eisele/ddp
Antrag

„Der Hauptgrund für Ablehnungen sind fehlende Formalien in Anträgen“, sagt Holstein. „Es muss deutlich werden, dass ambulante Maßnahmen am Wohnort nicht ausreichen und dass die Kur medizinisch notwendig ist“. Auch die Lebensumstände –finanzielle Sorgen, Scheidung, Arbeitslosigkeit, fehlende Kinderbetreuung - sollte man darlegen. Lieber zu viel schreiben als zu wenig, heißt die Faustregel. „Vorteilhaft ist es, einen Facharzt aufzusuchen, der die Beschwerden diagnostiziert“, sagt die Patientenberaterin. Das macht bei den Kassen mehr Eindruck. Das Antragsprozedere dauert drei bis sechs Wochen.
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Widerspruch

Seit der Gesundheitsreform 2007 ist der Bereich der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation zur Pflichtleistung der Kassen geworden. Damit sollen Patienten einen besseren Stand haben. In der Praxis liegt die derzeitige Ablehnungsquote von Anträgen bei rund 30 Prozent. „Davon sollte man sich nicht entmutigen lassen“, rät Anne Schilling vom Müttergenesungswerk. Wird ein Antrag abgelehnt, hat man vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Die Beratungsstellen unterstützen dabei. Die Mühe lohnt sich: 48 Prozent der Widersprüche sind erfolgreich, sagt Schilling. Und: “Der Mehrwert an Gesundheit, den eine Maßnahme bewirkt, ist enorm und nachhaltig“.

Sie möchten mehr wissen? In unserer Langfassung informieren wir Sie unter anderem zu folgenden Themen:
  • Wer hat Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur?
  • Welche Arten der Mutter-Kind-Kur gibt es?
  • Wer trägt die Kosten einer Mutter-Kind-Kur?
  • Wie stellt man einen erfolgreichen Antrag?
  • Was sollten Sie tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
  • Was ist die beste Klinik für Sie?
  • Checkliste: Vom Antrag zur Mutter-Kind-Kur
  • Nützliche Links
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