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Patientenverfügung

Rechtzeitig für den Ernstfall planen

14.01.2009 08:00
Rechtzeitig für den Ernstfall planen
Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu äußern, sagt eine Patientenverfügung Ärzten und Betreuern, welche Maßnahmen Sie für sich wünschen. Das reicht vom Einsatz lebensverlängernder Apparate bis hin zur Organspende.

Was versteht man darunter?

Mit einer Patientenverfügung - oft auch Patiententestament genannt - legen Sie für den Notfall diejenigen ärztlichen Versorgungsmaßnahmen fest, die Sie auch bei voller Entscheidungsfähigkeit treffen würden. Sie richtet sich an den Arzt, den Bevollmächtigten und das Vormundschaftsgericht. Eine Patientenverfügung gilt nur als Hilfe für den Fall, dass Sie Ihre Wünsche selbst nicht mehr äußern können. Solange Sie bei Bewusstsein sind, sind allein Ihre direkt gegenüber den Ärzten erklärten Behandlungswünsche maßgeblich.

Wie sollte eine Patientenverfügung gestaltet sein?

Eindeutige gesetzliche Regelungen gibt es noch nicht. Die Verfügung muss jedoch klar formuliert sein und erkennen lassen, dass Sie sich nach sachkundiger Beratung für bestimmte Anordnungen entschieden haben. So regeln Sie hier, ob in bestimmten Fällen Wiederbelebungsversuche vorgenommen werden sollen oder nicht. Ebenso, ob Sie nur noch durch Apparate künstlich am Leben erhalten werden wollen. Auch alle Verfügungen über Transplantationen oder Organspenden halten Sie hier fest. Mit einer Patientenverfügung ermöglichen Sie Ärzten, medizinische Maßnahmen zu unterlassen, ohne sich dem Vorwurf einer unterlassenen Hilfeleistung auszusetzen. Häufig ist dies nämlich auch eine schwierige Situation für die behandelnden Mediziner, die ja Ihren Willen in dieser Phase nicht mehr befragen können. Eine Patientenverfügung bietet hier mehr Rechtssicherheit.
Verwenden Sie besser keine standardisierten Vordrucke, in denen lediglich bestimmte Punkte angekreuzt werden müssen.
Damit die Verfügung auch wirklich respektiert wird, sollten Sie diese mit einer Vorsorgevollmacht verbinden. So ist sichergestellt, dass der geäußerte Wille im Zweifel auch von jemandem zur Geltung gebracht werden kann, der mit Rechtsmacht für den Betroffenen sprechen darf. Aktualisieren Sie Ihre Verfügung alle ein bis zwei Jahre mit neuem Datum und Unterschrift. Die zeitliche Nähe der Verfügung verstärkt bei Eintritt der Situation die Rechtssicherheit sowie deren Respektieren und Durchsetzung.

Wo soll ich meine Patientenverfügung aufbewahren?

Wichtig ist grundsätzlich, dass mehrere Personen von der Verfügung Kenntnis haben und dass das Schriftstück aufzufinden ist. Sonst könnte im Notfall nicht entsprechend gehandelt werden. Kein geeigneter Platz für eine Aufbewahrung der Vollmachten und Verfügungen ist das Testament, denn das wird erst nach dem Tod geöffnet! Sinnvolle Registrierungsstellen oder Aufbewahrungsorganisationen:
  • Deutsches Rotes Kreuz: Tel. 06131/221117; www.drk-mainz.org
  • Deutsche Verfügungszentrale: Tel. 0351/8117444; www.dvzag.de
  • Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: Tel. 01805/355050; www.vorsorgeregister.de

Literatur-Tipp

Bernhard Klinger (Hrsg.): Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Preis 9,90 Euro. Stern-Ratgeber im Linde-Verlag. Viele Beispiele und Mustertexte von Anwälten. Bay. Staatsministerium der Justiz (Hrsg.): Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter (3,90 Euro, ISBN 978-3-406-55972-3). Böschüre mit zahlreichen Vorlagen.
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