Viele Verbraucher denken über den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung nach – zu groß ist das Risiko, im Falle einer Pflegebedürftigkeit den Partner oder die Familie finanziell zu überfordern. Woran erkennen Verbraucher guten Schutz?
Nicht ganz einfach ist es, sich für die richtige Variante der Pflegezusatzversicherung zu entscheiden. Angeboten werden die privaten Pflegeversicherungen in drei Varianten:
Bei einer Pflegerentenversicherung zahlen die Versicherten einen Monatsbeitrag, aus dem dann im Fall einer Pflegebedürftigkeit eine Rente gezahlt wird. Die variiert je nach Pflegebedürftigkeit, wobei die meisten Pflegerentenversicherungen sich nicht an den Feststellungen der gesetzlichen Pflegestufen orientieren, sondern an Aktivitäten des täglichen Lebens, die nur noch eingeschränkt umsetzbar sind. Die Pflegerentenversicherung bietet deshalb schon bei Pflegefällen Leistungen, die noch nicht unter eine Pflegestufe fallen.
Verschiedene Policen im Fokus
Anders bei Pflegekostenpolicen: Je nach Versicherer und Tarif wird die finanzielle Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten zu 100 Prozent geschlossen. Diese Variante ist vor allem dann empfehlenswert, wenn eine Unterbringung in einem teureren Pflegeheim gewünscht wird und die Kosten durch die Zusatzpolice auf jeden Fall gedeckt sein sollen.
Die dritte Variante ist eine Pflegetagegeldversicherung, die im Pflegefall einen festen Geldbetrag unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten zahlt. Die Höhe dieses Beitrages richtet sich danach, in welche Pflegestufe der Versicherte eingeordnet wurde. Den vereinbarten Tagessatz erhalten die Versicherten in der Regel voll, wenn sie in Pflegestufe III eingestuft werden. In den Stufen I und II werden meist 25 Prozent bis 50 Prozent des vereinbarten
Versicherungsbedingungen entscheidend
Neben der Wahl der „richtigen“ Police sind vor allem die Versicherungsbedingungen wichtig. Denn sie entscheiden darüber, wann es im Falle eines Falles wie viel finanzielle Unterstützung gibt. Und das Leistungsspektrum der Pflegezusatzversicherungen ist breit. Das beste Beispiel sind die vorgesehenen Wartezeiten. Nicht wenige Verträge sehen vor, dass Leistungen aus einer Pflegezusatzversicherung erst nach einer Wartezeit von drei Jahren gezahlt werden. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums fließt Geld im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Die Pflegezusatzversicherung sollte eine möglichst kurze Wartezeit vorsehen – bei einer unfallbedingten Pflegebedürftigkeit sollte es gar keine Wartezeit geben.
Warte- und Karenzzeiten
Sind Karenzzeiten in den Versicherungsbedingungen vorgesehen, ist ebenfalls Vorsicht angebracht. Denn durch solche Karenzen verschiebt sich der Beginn der Leistungen nach der Feststellung der Pflegebedürftigkeit um bis zu sechs Monate nach hinten – für viele entsteht so ein finanzielles Loch, weil sie ein halbes Jahr lang Pflegeleistungen aus der eigenen Taschen zahlen müssen, bis die Pflegezusatzversicherung endlich zahlt. Nicht wenige überfordert das finanziell – vor allem, wenn die Karenzzeit beim Erreichen einer neuen Pflegestufe erneut zu laufen beginnt.
Vertragsanpassungen müssen möglich sein
Ganz wichtig auch bei der Pflegezusatzversicherung: Es sollte möglich sein, die einmal vereinbarten Leistungen nach oben anpassen zu können – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Grund: Vereinbaren Sie heute bei der Pflegetagegeldversicherung einen Tagessatz von 80 Euro, wird der durch die Inflation in den kommenden zehn Jahren deutlich entwertet. Ohne Anpassung ist der Schutz in 20 Jahren kaum noch etwas wert – verzichten Sie also auf keinen Fall auf eine Nachversicherungsoption.
Kleingedrucktes genau lesen
Im Kleingedruckten verstecken sich manchmal weitere Fußangeln, die den Schutz der Pflegezusatzversicherung abschwächen. So sehen manche Verträge vor, dass die private Pflegeversicherung die Pflegebedürftigkeit selbst feststellen oder bestätigen will – damit muss der Pflegebedürftige sich regelmäßig untersuchen lassen und läuft Gefahr, sich einem Ärzte-Marathon unterziehen zu müssen. Schlechte Tarife sehen zudem vor, dass auch bei Pflegebedürftigkeit die Beiträge weiter gezahlt werden müssen – ein guter Tarif umfasst daher eine Beitragsbefreiung in den Pflegestufen I bis III, damit man im Fall einer Pflegebedürftigkeit nicht mit den weiter steigenden Beiträgen belastet wird.