
Nicht selten frisst eine solche Pflege das mühsam Ersparte der Betroffenen auf. Denn die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse reichen bei weitem nicht aus, um eine stationäre oder ambulante Pflege zu finanzieren. Gut die Hälfte der anfallenden Kosten bei einem Heimaufenthalt müssen Patienten aus eigener Tasche zahlen, und das können bis zu 1.500 Euro oder sogar mehr im Monat sein.
Gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur das Nötigste
Die meisten Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen mögen sich in Sicherheit wiegen. Schließlich zahlen sie jeden Monat automatisch mit ihrem Krankenkassenbeitrag auch in die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Diese jedoch ist lediglich auf den notwendigen Bedarf ausgerichtet. Im Ernstfall zahlt der Staat maximal 1.550 Euro pro Monat bei Pflegestufe drei. Ein Heimaufenthalt kostet aber zwischen 2.100 und 3.000 Euro im Monat oder sogar mehr. Für diese Differenz muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen. Er muss mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen dafür geradestehen. Das ist besonders dann hart, wenn noch ein Ehepartner von dem Ersparten seinen Lebensabend bestreiten muss. Kann der Betroffene die Fehlsumme nicht aufbringen, müssen die Angehörigen bezahlen oder im Notfall das Sozialamt.
Zwei Modelle: Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung
Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung kann man die Versorgungslücke schließen. Es gibt die Pflegetagegeld- und die Pflegekostenversicherung. Erstere gewährt einen vertraglich vereinbarten Tagessatz, über den der Versicherte frei verfügen kann. Allerdings kann diese Variante dazu führen, dass man im Ernstfall unterversorgt ist. Da die Kosten im Pflegebetrieb stetig steigen, kann es passieren, dass der einst vereinbarte Tagessatz zu niedrig angesetzt ist. Deshalb sollte man in Policen immer darauf achten, dass der vertraglich vereinbarte Tagessatz während der Laufzeit erhöht werden kann. 1.000 Euro im Monat sollte man mindestens absichern.
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