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30.11.2009 14:21

Photovoltaik-Versicherung

Geschützte Sonnenkraft

von
Solarstrom- oder Photovoltaikanlagen werden aufgrund technischer Neuerungen immer leistungsfähiger und sicherer. Gegen die Restrisiken gibt es jetzt spezielle Versicherungen. Wie sinnvoll sind sie?
Photovoltaik-Versicherung Geschützte Sonnenkraft
Solaranlagen, in der Regel auf dem Dach eines Hauses montiert, sind Naturgewalten wie Hagel, Sturm, Schneebelastung und Blitzschlägen, weitgehend schutzlos ausgeliefert. Selbst Tiere machen vor einer Photovoltaikanlage nicht Halt. Kurzschlüsse durch angeknabberte Kabel oder Schmorschäden sind daher keine Seltenheit. Die Folgekosten aus solchen Schäden können enorm sein, da häufig komplette Solarmodule ausgetauscht und Kabel neu verlegt werden müssen.

Haftung auch bei Diebstahl

Auch gegen Schäden, die durch Unwissenheit, Unachtsamkeit, Diebstahl oder Vandalismus entstehen, kann eine Photovoltaik-Versicherung sinnvoll sein. Diese relativ neuen Versicherungen beinhalten eine allseits umfassende Gefahrenabdeckung für entsprechende Solarstromanlagen.
Wer braucht welchen Versicherungsschutz?
Egal ob Hausrat, Glas, Gebäude oder Rechtsschutz: Mit unseren Versicherungsvergleichen finden Sie die richtige Absicherung - günstig und schnell.
Das Paket der Photovoltaikversicherung beinhaltet neben dem direkten Gebäudeschutz auch die Schadensregulierung für Anlagen an Nebengebäuden und verschiedenartige Aufbauten. Hierzu gehören insbesondere Bereiche, die Scheunen, Gewerbeanlagen, Flachdächer und Carports betreffen. Daneben umfasst der Versicherungsschutz auch Fassadenaufbauten und verschiedenartige Bodenanlagen, die sonst im Rahmen einer herkömmlichen Versicherung nicht abgesichert wären oder einer Zusatzklausel bedürfen.
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In diesen Fällen leistet die Versicherung nicht

Wie bei fast allen Versicherungen gibt es allerdings auch bei der Photovoltaik-Versicherung Ereignisse, die nicht versichert werden können. Zu diesen zählen zum Beispiel Garantieschäden, Abnutzung und Verschleiß, Kriegsereignisse, innere Unruhen sowie mutwillig vom Versicherungsnehmer verursachte Schäden.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich über alle Bestandteile der Photovoltaikanlage, die für einen ordentlichen Betrieb erforderlich sind. Dies sind in der Regel
  • Einspeise- und Erzeugungszähler
  • Gleich- und Wechselstromverkabelungen
  • Hausverteilerkästen
  • Modultragkonstruktionen
  • Montageset
  • Solarmodule
  • Überspannungsschutzeinrichtungen
  • Wechselrichter
  • elektronische Leistungsanzeigetafeln

Jahresbeiträge von etwa 50 Euro

Welche Entschädigungshöhen vom Versicherer übernommen werden, ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Derzeit gängige Erstrisiko-Versicherungssummen liegen nach Expertenangaben bei 20.000 Euro und stehen losgelöst von der eigentlichen Versicherungssumme zur Verfügung. Eine gesonderte Beitragsberechnung erfolgt nicht.

Nahezu alle Photovoltaikversicherungen beinhalten eine Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt genannt) in Höhe von 0 bis 500 Euro je Schadenfall. Entsprechende Versicherungen sind bereits für Jahresbeiträge von rund 50 Euro zu bekommen.

Die Prämienberechnung erfolgt, je nach Anbieter der Photovoltaik-Versicherung, auf Basis des Photovoltaikanlagen-Kaufpreises ohne Rabatte (zzgl. Montagekosten, einschließlich Frachtkosten und Zöllen), dem Installationsort, der kWp-Leistung (Kilowatt-Peak), der Bauartklasse sowie der Nutzungsart des Gebäudes und Grundstückes.
Leserkommentare
Kommentare können sich auf eine ältere Version des Artikels beziehen.
02.09.2009 13:44 Uhr - von Redaktion Biallo.de
Nachtrag Anbieter
Anbieter gibt es inzwischen einige, zum Beispiel Axa, Condor, Helvetia, VHV, aber auch Spezialisten wie Sunsafe 100.
02.09.2009 00:15 Uhr - von Siess Amton
Geschützte Sonnenkraft
Warum haben sie keine Versicherugen für Photovoltaikanlagen genannt? Suche eine.
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Foto: Steffi Loos/ddp ID:2834
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