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30.09.2011 11:56

Photovoltaikanlage

Spezielle Versicherung nötig

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Eine Photovoltaik- oder Solaranlage auf dem Hausdach ist eine große Investition – eine finanzielle und eine in umweltbewusste Energieerzeugung. Was viele nicht wissen: Für die Anlage ist ein spezieller Versicherungsschutz nötig.
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Eine Solar- oder Photovoltaikanlage ist nicht automatisch bei vorhandenen Wohngebäude- oder privaten Haftpflichtversicherungen mitversichert
„Nicht automatisch ist die Anlage in der Wohngebäude- oder der privaten Haftpflichtversicherung integriert“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Wer eine Photovoltaik- oder Solaranlage auf dem Dach installiert, sollte zunächst seinen Wohngebäudeversicherer kontaktieren. Bei manchen Policen kann man durch eine spezielle Vereinbarung die Anlage mit aufnehmen. Sie ist dann gegen die Zerstörung durch Feuer, Stürme, Unwetter oder Schneelast versichert. Kann die Anlage nicht aufgenommen werden, ist eine spezielle Photovoltaikversicherung nötig, die diesen Schutz gewährleistet. Aber auch wenn die Anlage in den Wohngebäudeschutz integriert werden kann, reicht die Deckung noch nicht aus.

Stürzen nämlich Bauteil der Anlage vom Dach und beschädigen entweder Sachgut oder sogar Passanten, haftet der Inhaber der Anlage. Üblicherweise sind Schäden an Dritten ein klassischer Fall für die private Haftpflichtversicherung. „Das stimmt auch für Solaranlagen in selbstbewohnten Immobilien“, sagt Rudnik. Nicht aber, wenn es sich um Schäden durch eine Photovoltaikanlage handelt. Entweder kann man mit dem Versicherer vereinbaren, die Anlage in den Schutz mit aufzunehmen oder man greift auf die spezielle Photovoltaikversicherung zurück, die auch diese Schäden abdeckt.
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Spezialversicherung deckt Diebstahl mit ab

Die Spezialversicherung deckt auch den Diebstahl der Anlage ab. Ein Risiko, das tatsächlich gar nicht so niedrig ist, wie man vielleicht meint. Immer wieder kommt es vor, dass Anlagen entwendet werden. Die Police deckt auch Schäden wie Marderbisse ab. Versichert ist bei einem Totalschaden der Neuwert. Meist ist auch eine Ertragsausfallklausel in die Police integriert: Kommt es zum finanziellen Verlust, weil wegen einer kaputten Anlage keine Stromeinspeisung möglich ist, erhält man einen finanziellen Ausgleich der Versicherung.

„Wer Strom verkauft, benötigt zusätzlich eine Betriebshaftpflichtversicherung“, sagt Rudnik. Denn beim Einspeisen des Stroms ins Stromnetz können Schäden entstehen für die der Betreiber haftet. Bei großen Anlagen, mit denen man mehrere hundert Euro Einnahmen im Monat erzielt, sei eine Absicherung zu empfehlen. Eine Komplett-Police - Photovoltaikanlagen-Versicherung inklusive Betreiberhaftpflicht- und Ertragsausfallversicherungpolice - gibt es für ein Einfamilienhaus, bei dem eine Dachseite mit eine Photovoltaikanlage ausgestattet ist, für rund 150 Euro im Jahr. Nicht vergessen sollte man auch, die Anlage in der Wohngebäudeversicherung zu melden. Denn mit ihr steigt der Wert des Hauses und dieser muss in der Police nun nach oben korrigiert werden.
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