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30.11.2010 16:23

PKV-Beiträge

Wenn der Tarif teurer wird

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8,86 Millionen Menschen waren Mitte 2010 privat krankenversichert. Zahlreiche von ihnen müssen nach Einschätzung des Bundes der Versicherten (BdV) mit Beitragserhöhungen rechnen. Welche Reaktionsmöglichkeiten haben Versicherte?
PKV-Beiträge Wenn der Tarif teurer wird Finanzportal biallo.de
Privat versichert - 2011 wird merklich teurer
Schätzungen gehen von durchschnittlich sieben Prozent höheren Beiträgen für 2011 aus. Dies verzerrt jedeoch das Bild, denn zahlreiche Tarife bleiben unverändert, andere steigen hingegen deutlicher an: Es kommt auf jeden einzelnen der Tarife an. Und davon sind allein etwa 3.500 in unserem PKV-Rechner hinterlegt. Eine pauschale Aussage über die Beitragsentwicklung wäre folglich nicht seriös. Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV), in dem 45 Versicherungsunternehmen organisiert sind, macht vor diesem Hintergrund keine Angaben zur Beitragsentwicklung.
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Wer mit einer deutlichen Beitragserhöhung ab 1. Januar konfrontiert wird, der kann beim selben Versicherer in einen günstigeren Tarif wechseln. Dies ist ohne Gesundheitsprüfung möglich, wenn es sich nicht um eine Verbesserung des Leistungsumfangs handelt.
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Selbst wenn der günstigere Tarif einen besseren Leistungsumfang aufweise – etwa Anspruch auf Einbettzimmer statt Zweibettzimmer – „kann der Versicherte verlangen, dass dieses Merkmal herausgenommen wird“, so Stephan Caspary vom Verband der privaten Krankenversicherung. Auf diese Weise – der Verzicht auf Leistungsverbesserungen - entgehe man einer neuerlichen Gesundheitsprüfung bei gleichzeitiger Beitragssenkung.

Für den Fall, dass sich der Versicherer gegen einen Tarifwechsel stellt, solle man darauf bestehen, da man hierauf einen Anspruch hat, so der Bund der Versicherten (BdV). Kommt man wider Erwarten zu keiner Einigung, kann man sich an den Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherungen wenden (www.pkv-ombudsmann.de).

Wenig sinnvoll ist die Erhöhung der Selbstbeteiligung. Hier ist Vorsicht geboten: „Soll der Selbstbehalt später wieder reduziert werden, wäre das mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden“, so BdV-Vorstand Lilo Blunck. „Die könnte erhebliche Nachteile wie Leistungsausschlüsse oder Beitragszuschläge mit sich bringen.“
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