Fallstrick nachgelagerte Besteuerung
Analog zu Riester-Sparverträgen unterliegen
Wohn-Riester-Verträge der nachgelagerten Besteuerung. Dazu fließen die geförderten Tilgungsleistungen bei Bausparverträgen bzw. das für den Immobilienkauf aus einem Riester-Renten-Vertrag entnommene Vorsorgeguthaben auf ein sogenanntes Wohnförderkonto. Die Beträge werden fiktiv mit jährlich zwei Prozent verzinst. Der Fiskus errechnet dann ab Renteneintritt bis zum 85. Lebensjahr die fälligen Steuern. Dazu wird der aufgelaufene Kontostand durch die Anzahl der offenen Steuerjahre geteilt und der Betrag zu den jährlichen Einkünften addiert. Erfolgt die Steuerzahlung auf einen Schlag, gewährt das Finanzamt 30 Prozent Rabatt.
Die hohen Steuerbeträge schrecken viele Käufer vor
Wohn-Riester ab. Dabei lohnt genaues Nachrechnen. Dank Förderung sind Riester-Kredite nämlich schneller getilgt als ungeförderte Darlehen. „Fließen die eingesparten Kreditraten nicht in den Konsum, sondern auf ein Sparkonto, ergibt sich nach Steuern meist ein finanzielles Plus“, erklärt Arno Gottschalk, Kreditexperte bei der Verbraucherzentrale Bremen. Der Vergleich mit einem Annuitätendarlehen über 150.000 Euro zeigt, dass ein Ehepaar mit zwei Kindern bei sofortiger Steuerzahlung knapp 14.000 Euro Finanzvorteil erzielt, obwohl im Rentenalter immerhin 31.000 Euro Steuern anfallen. „Käufer sollten Wohn-Riester-Kredite in jedem Fall prüfen“, ermuntert Gottschalk.
Wohn-Riester bringt aber nicht in jedem Fall Vorteile. So ermittelte Peter Kauth von Steuerrat24, dass gering verdienende Singles, die nur Grundförderung erhalten, jedoch im Rentenalter einem hohen Steuersatz unterliegen, schlechter dastehen als mit einer ungeförderten Baufinanzierung. Der Deutsche Mieterbund kritisiert, dass Wohn-Riester-Eigentümer nicht frei in der Verwendung ihrer Immobilie seien. Bei Verkauf, Vermietung oder Schenkung falle Strafsteuer an, wenn der Eigentümer nicht ein neues Objekt oder einen neuen Riester-Vertrag erwirbt. Problematisch sei auch, wenn der Besitzer vor dem 85. Lebensjahr verstirbt. Dann müssten die Erben offene Steuerforderungen unverzüglich begleichen.
Tipp: Mit wie viel Förderung Interessenten rechnen können, zeigt unser Riester-Riester.