Das Beitragsaufkommen der allgemeinen Haftpflichtversicherungen belief sich nach Zahlen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft zuletzt auf knapp sieben Milliarden Euro, etwa ein Drittel des Beitragsaufkommens der Kfz-Versicherungen. Oft entscheiden sich Verbraucher bei der wenig beratungsinstensiven privaten Haftpflichtversicherung für die günstigste Police. Oft wird dabei der genaue Blick in die Bedingungen vernachlässigt: So werden Extras übersehen, deren Fehlen im Ernstfall von großer Bedeutung sein kann. Dazu zählen die Forderungsausfalldeckung und die Deckung von Regressansprüchen.
Dabei wird nicht selten der genaue Blick in die Vertragsbedingungen vernachlässigt: So werden Extras übersehen, deren Fehlen im Ernstfall von großer Bedeutung sein kann. Dazu zählen die Forderungsausfalldeckung und die Deckung von Regressansprüchen.
Private Haftpflichtversicherungen gelten gleich nach der Krankenversicherung als wichtigste Police. Dennoch ist sie nicht in jedem Haushalt zu finden. Genau diesen Fall sichert die Forderungsausfalldeckung ab: Schädigt eine andere Person den Versicherungsnehmer, verfügt aber weder über eine Privathaftpflichtpolice noch über ausreichend privates Vermögen, um für den Schaden aufzukommen, springt die eigene Police ein und gewährleistet die Finanzierung. Es werden jedoch nur Schäden anerkannt, für die ein rechtskräftiges Urteil besteht und die eine festgelegte Mindesthöhe erreichen. Die Police sollte Schäden ab 2.500 Euro decken, heißt die Empfehlung vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg.
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Fallstrick für unverheiratete Paare
Auch wenn die private Haftpflichtversicherung sie auch absichert, sollten unverheiratete Paare achtsam sein. Versicherungsschutz genießen sie, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt leben. Sie sollten dann aber eine Police wählen, die Regressansprüche der Sozialversicherungsträger mitversichert. Denn nur bei einem durch den Ehepartner verursachten Personenschaden holen sich die Sozialversicherungsträger - etwa die gesetzliche Krankenkasse - das Geld für die Krankenbehandlung nicht wieder. Bei unverheirateten Paaren gilt: Verursacht beispielsweise auf einer Fahrradtour einer der Partner einen Unfall, bei dem der Lebensgefährte verletzt wird, kann es passieren, dass die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten dem Partner in Rechnung stellt, der den Unfall verursacht hat.
Zu den Extras, die eine gute Police beinhalten sollte, gehören nach Ansicht des Bundes der Versicherten auch, dass Auslandsaufenthalte des Versicherten abgedeckt sind. Innerhalb Europas sollte ein unbegrenzter Aufenthalt mitversichert sein, im außereuropäischen Ausland mindestens zeitlich begrenzt.
Neuere Policen mit guten Bedingungen sollten auch Internetschäden mitversichern. Denn die Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten, etwa durch E-Mail oder im Internet, ist mit Risiken verbunden, die zur Haftung führen können.