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06.01.2012 11:18

Private Krankenversicherung

Ab welchem Einkommen man wechseln kann

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„Ab welchen Einkommen kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?“ Diese Frage stellen sich viele Arbeitnehmer, wenn sie gerne aus der gesetzlichen Kasse raus wollen.
Einkommensgrenzen Ab welchem Einkommen man wechseln kann Private Krankenversicherung Finanzportal Biallo.de
Wechsel in die private Krankenversicherung - auf die Versicherungspflichtgrenze kommt es an
Zunächst einmal müssen zwei Begriffe unterschieden werden. Für Wechsler in die private Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze wichtig. Damit ist die derzeit bei 50.850 Euro Jahresgehalt liegende Einkommensgrenze gemeint, bei deren Überschreiten man in die private Krankenversicherung wechseln kann. Arbeitnehmer müssen diese Grenze nur in einem Jahr überschreiten. Wird dies prognostisch im folgenden Jahr auch der Fall sein, dürfen sie die gesetzlichen Kassen verlassen.

Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze

Etwas anderes ist die Beitragsbemessungsgrenze. Sie hat mit der für den Wechsel in die private Krankenversicherung erforderlichen Einkommensgrenze erst einmal nichts zu tun: Die Beitragsbemessungsgrenze legt lediglich fest, bis zu welcher Höhe Beiträge auf das Einkommen eines gesetzlich Versicherten erhoben werden. Derzeit liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 45.900 Euro jährlich oder 3.825 Euro im Monat. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrages nicht mehr berücksichtigt.
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Versicherungspflichtgrenze: Ausnahmen von der Jahresfrist

Wer in einen Job einsteigt und dort mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze startet, für den ist die Jahresfrist ohne Belang. Er kann sofort in die private Krankenversicherung wechseln.

PKV: Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil?

Als Angestellter bekommt man auch nach einem Wechsel in die PKV den Arbeitgeberanteil zur Prämie. Die Höhe richtet sich dabei nach der Beitragsbemessungsgrenze, die in diesem Fall auch für die private Krankenversicherung entscheidend ist. Denn der Arbeitgeberzuschuss liegt nominell bei maximal 50 Prozent der Prämie, die Sie für Ihre PKV zahlen müssen. Allerdings ist die Summe begrenzt auf 50 Prozent der Summe, die entsprechend der festgelegten Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung gilt.
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Derzeit liegt der Arbeitgeberanteil für die PKV damit bei 279,23 Euro im Monat, dazu kommen 50 Prozent des Beitrages zur Pflegepflichtversicherung: Das sind etwas weniger als die 72 bis 80 Euro, die in der gesetzlichen Krankenkasse fällig werden, weil die PKV günstigere Tarife anbietet – so zahlt ein 40-Jähriger heute rund 50 Euro für die Pflegeversicherung, 25 Euro davon ist der Arbeitgeberanteil.

Arbeitgeberanteil beträgt bei der PKV nicht immer 50 Prozent

Insgesamt liegt der Arbeitgeberanteil für einen PKV-Versicherten demnach bei rund 304 Euro. Bis zu einer monatlichen Prämie von 608 Euro erhalten Sie also 50 Prozent Arbeitgeberanteil zu Ihrer PKV-Prämie, darüber hinaus vergrößert sich die selbst zu zahlende Prämie, weil der Arbeitgeberanteil stagniert.

Entscheidend ist die Grenze von 304 bzw. 608 Euro auch dann, wenn Sie Kinder privat versichern. Denn der Arbeitgeber zahlt auch zur Prämie der Kinder einen Anteil, wenn die erwähnten Obergrenzen noch nicht erreicht sind. Ein Beispiel:
Zahlen Sie bei einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zum Beispiel 300 Euro Prämie für die PKV im Monat, liegt der Arbeitgeberanteil bei 150 Euro. Kommt für ein Kind noch eine Prämie von 150 Euro dazu, zahlt der Arbeitgeber die Hälfte zu dieser Zusatzprämie dazu – also noch einmal 75 Euro. Insgesamt gibt es dann 225 Euro Zuschuss vom Arbeitgeber für die private Krankenversicherung.

Tipp:
Wer allerdings in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, der kann seine Kinder in der Regel kostenlos familienversichern.

 
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