Derzeit liegt der Arbeitgeberanteil für die PKV damit bei 279,23 Euro im Monat, dazu kommen 50 Prozent des Beitrages zur Pflegepflichtversicherung: Das sind etwas weniger als die 72 bis 80 Euro, die in der gesetzlichen Krankenkasse fällig werden, weil die PKV günstigere Tarife anbietet – so zahlt ein 40-Jähriger heute rund 50 Euro für die Pflegeversicherung, 25 Euro davon ist der Arbeitgeberanteil.
Arbeitgeberanteil beträgt bei der PKV nicht immer 50 Prozent
Insgesamt liegt der Arbeitgeberanteil für einen PKV-Versicherten demnach bei rund 304 Euro. Bis zu einer monatlichen Prämie von 608 Euro erhalten Sie also 50 Prozent Arbeitgeberanteil zu Ihrer PKV-Prämie, darüber hinaus vergrößert sich die selbst zu zahlende Prämie, weil der Arbeitgeberanteil stagniert.
Entscheidend ist die Grenze von 304 bzw. 608 Euro auch dann, wenn Sie Kinder privat versichern. Denn der Arbeitgeber zahlt auch zur Prämie der Kinder einen Anteil, wenn die erwähnten Obergrenzen noch nicht erreicht sind. Ein Beispiel:
Zahlen Sie bei einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zum Beispiel 300 Euro Prämie für die PKV im Monat, liegt der Arbeitgeberanteil bei 150 Euro. Kommt für ein Kind noch eine Prämie von 150 Euro dazu, zahlt der Arbeitgeber die Hälfte zu dieser Zusatzprämie dazu – also noch einmal 75 Euro. Insgesamt gibt es dann 225 Euro Zuschuss vom Arbeitgeber für die private Krankenversicherung.
Tipp: Wer allerdings in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, der kann seine Kinder in der Regel kostenlos familienversichern.