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Private Krankenversicherung

Beitragsrückerstattung ist nicht garantiert

20.01.2011 13:21
Von Annette Jäger
Auf einst in Aussicht gestellte Beitragsrückerstattungen in der privaten Krankenversicherung ist kein Verlass. Die Unternehmen können die Auszahlung auch kurzfristig streichen. „Das kann jedes Unternehmen individuell handhaben“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten in Hamburg.
Private Krankenversicherung Beitragsrückerstattung ist nicht garantiert
Günstiges Beitragsniveau kontra Beitragsrückerstattung - Versicherte haben oft das Nachsehen
Es gibt nur eine verschwindend geringe Anzahl an Unternehmen, die eine Beitragsrückerstattung, die in manchen Tarifen anfällt, wenn der Versicherungsnehmer keine Arztleistung im abgelaufenen Jahr in Anspruch genommen hat, vertraglich garantiert. Die meisten gewähren eine „erfolgsabhängige“ Beitragsrückzahlung, sprich: Wenn das Unternehmen Überschüsse erwirtschaftet hat, kann es die Versicherten daran beteiligen. Verpflichtet ist es dazu jedoch nicht. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Krankenversicherers. Meist bestimmt die Vorstandschaft jährlich neu, wofür das Geld verwendet wird. Eine gesetzliche Regelung, was die Beitragsrückerstattung angeht, gibt es auch im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nicht.
Zum persönlichen VergleichPrivate Krankenversicherung
Sämtliche Angaben ohne Gewähr
Dem Versicherer steht es frei, die erwirtschafteten Überschüsse kurzfristig für andere Zwecke einzusetzen, beispielsweise um das allgemeine Beitragsniveau niedriger zu halten, bzw. zu limitieren.
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Rückerstattung ist kein Auswahlkriterium

Das Fazit für Verbraucher: „Eine Beitragsrückerstattung sollte nie ein Entscheidungskriterium sein für eine Krankenversicherung. Von solchen Versprechen sollte man sich nicht blenden lassen“, sagt Rudnik. Wenn es zu einer Auszahlung kommt, sei das lediglich als „nettes Beibrot“ zu betrachten. Verlassen kann man sich darauf nicht. Leider, denn die Rückerstattungen können ganz erheblich sein: Manche Unternehmen gewähren bereits nach einem Jahr Leistungsfreiheit einen Monatsbeitrag zurück, andere erstatten bis zu sechs Monatsbeiträgen. „Das Krankentagegeld ist aber von einer Erstattung immer ausgenommen“, sagt Rudnik.

Die Regelungen rund um die Beitragsfreiheit kann der Versicherte in seinen jeweiligen Tarifbestimmungen nachlesen. In der Regel werden Beiträge auch dann zurückgezahlt, wenn man nur wegen üblicher Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen beim Arzt war.

Fühlt sich ein Versicherungsnehmer unrechtmäßig behandelt, kann er sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wenden. Allerdings muss man hier oft Geduld mitbringen, was die Bearbeitungszeit angeht. Zwei bis drei Monate ind üblich. Allerdings prüft die Bafin lediglich, ob ein Versicherer gegen geltendes Gesetz verstoßen hat. Ist dies nicht der Fall, wird die Bafin auch nicht einschreiten. Auch der Ombudsmann für die private Krankenversicherung ist nicht immer hilfreich. Denn er kann nicht verbindlich entscheiden, lediglich rechtlich beraten, sagt Rudnik. Da bleibt einem nur: Sich selbst einen Fachanwalt zu nehmen, der auf Versicherungsrecht spezialisiert ist. Vorher lohnt es sich aber, sich an eine Verbraucherinitiative zu wenden: Der Bund der Versicherten oder die Verbraucherzentralen können eine preiswertere Einschätzung geben, wie groß die Aussichten auf Erfolg sind.
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Leserkommentare

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16.12.2011 15:10 Uhr
BBKK-Opfer: Hallo Leidensgenossen
Kann Euren Ausführungen nur beipflichten. Bin auch mit der garantierten BRE geködert worden. Die ist mir dann sogar vom Vorstand schriftlich bestätigt worden, aber selbst aus dieser Zusage haben die Brüder sich rausgelogen. Bei der letzten Beitragserhöhung (25%!!) vor 18 Monaten bin ich einen Tarif mit höherer SB gewechselt, jetzt wird dieser Tarif um 25% angehoben, der alte Tarif bleibt gleich! Das ist strategisches Verschaukeln auf hohem Niveau, könnte einem fast Bewunderung abringen, wenn 's nicht den eigenen Geldbeutel träfe.
06.05.2010 23:00 Uhr
Nießll:
Wenn mit Beitragsrückerstattung auf den Angeboten geworben wird und diese bei Nachfrage als garantiert hingestellt wird ist es meiner Ansicht nach Betrug
15.04.2010 19:06 Uhr
insider: PURE ABZOCKE!!!!!
Mein Versicherungsvertretter hat mir ins Gesicht gesagt, er habe mir nichts versprochen.... weder schriftlich noch mündlich!!! Hände weg von dieser Versicherung!!
06.04.2010 20:33 Uhr
Gra. Lud.: Beitragsniveau niedrig halten?
Der Kommentar der Bayerischen Beamtenkrankenkasse ist echt lächerlich - nicht nur daß die Beitragsrückerstattungen KOMPLETT gestrichen wurden, die ERHÖHUNG beträgt satte 25 - 30 %!!! Das ist ein Schlag ins Gesicht derer, die dieser Versicherung jahrelang das Geld bezahlten und nie krank wurden. MEIN FAZIT: Nix wie weg von solchen Abzockern....meine Kündigung ist schon geschrieben. Gruß Lud.
10.03.2010 19:28 Uhr
Wolf Grant:
Leider verschweigt die Versicherungskammer Bayern, dass man sich durch riskante Finanzgeschäfte massiv verzockt hat, und das nun die Versicherten die Zeche dafür zahlen. Zudem wurden nicht nur die BRE gestrichen-u.a mit der fadenscheinigen Begründung man müsse jene ja versteuern, sondern die Beiträge wurden auch noch massiv angehoben.
10.03.2010 13:44 Uhr
Meier,Peter: Seltsam...
Seltsam nur, dass die Versicherungskammer Bayern immer noch neue Kunden explizit mit Beitragsrückerstattungen zu werben versucht, und dies so verkauft, als wäre eben diese Garantiert.
Foto: colourbox.com ID:3613
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