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05.10.2012 09:50

Private Krankenversicherung

Es gibt ein Zurück in die Gesetzliche

von Rolf Winkel
Rund zehn Prozent aller Bundesbürger sind privat krankenversichert. Manche scheuen den Wechsel zur PKV, weil sie befürchten nicht in die Gesetzliche zurückkehren zu können. In welchen Fällen ist die Rückkehr möglich?
Private Gesetzliche Krankenversicherung Rückkehr Finanzportal Biallo.de
Die private Krankenversicherung ist keine Einbahnstraße - jedenfalls nicht für junge Versicherte
Sinkt der Verdienst unter die (jährlich angepasste) Versicherungspflichtgrenze, dann müssen die Betroffenen in aller Regel wieder in die gesetzliche Krankenversicherung. „Das geht von heute auf morgen“, sagt Uwe Werner, Dezernent bei der Knappschaft.

Beispiel: Das Gehalt im Februar 2012 beträgt statt vorher 4.250 nur noch 3.750 Euro. Dieses Gehalt eines einzigen Monats wird auf einen Zwölf-Monats-Zeitraum hochgerechnet. Denn die Kassen gehen immer von der Gehaltssituation in der Zukunft aus, selbst wenn in der Vergangenheit mehr verdient wurde. Damit ergibt sich im Beispiel ein prognostizierter Verdienst im neu beginnenden Zwölf-Monats-Zeitraum von (12 x 3.750=) 45.000 Euro. Hinzu kommen noch Weihnachtsgeld- und sonstige vertraglich zugesicherte Sonderzahlungen von – hier unterstellten – 3.000 Euro. Unter dem Strich werden so für die künftigen zwölf Monate 48.000 Euro (im Schnitt sind das 4.000 Euro pro Monat) prognostiziert. Dieses Gehalt unterschreitet die Versicherungspflichtgrenze, die 2012 bei 4.237,50 Euro pro Monat bzw. 50.850 Euro im Jahr liegt. „Dann muss der Betroffene seine private Versicherung kündigen und sich bei uns oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichern“, erklärt Knappschafts-Experte Werner.
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Wer schon Ende 2002 privat versichert war, für den liegt allerdings die für die Rückkehr in die GKV entscheidende Versicherungspflichtgrenze 2012 bei nur 3.825,00 Euro im Monat bzw. 45.900 Euro im Jahr.
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Entgeltumwandlung

Wer in die betriebliche Altersvorsorge einzahlt, unterschreitet womöglich auch die kritische Grenze. 2012 können Arbeitnehmer jeweils bis zu 224 Euro ihres laufenden Bruttomonatseinkommens (2.688 Euro im ganzen Jahr) beitragsfrei und damit Entgelt mindernd über eine Entgeltumwandlung für die Altersvorsorge abzweigen. So sorgen sie gleichzeitig fürs Alter vor und senken ihre sozialbeitragspflichtigen Einkünfte. Falls dies noch nicht ausreicht, um wieder in der GKV versicherungspflichtig zu werden, können weitere Einkommensbestandteile auf einem Langzeit- bzw. Lebensarbeitszeitkonto „geparkt“ werden. Sozialversicherungsbeiträge und Steuern fallen dann erst an, wenn die angesparten Rücklagen genutzt werden – etwa für eine längere Auszeit vom Job oder für einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Arbeitsleben.

Arbeitslosigkeit


Wer seinen Job verliert und die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld (ALG) I bezieht, wird (wieder) in einer gesetzlichen Kasse versicherungspflichtig. Findet er dann einen neuen Job mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, so bleibt er weiterhin versicherungspflichtig. Verdient er mehr, so kann er sich eventuell freiwillig gesetzlich versichern - allerdings nur wenn er unmittelbar zuvor zwölf Monate gesetzlich versichert war. Alternativ dazu reicht es auch aus, wenn er in den letzten fünf Jahren 24 Monate gesetzlich krankenversichert war. Wird keine dieser Voraussetzungen erfüllt, so besteht für die Betroffenen nach der Rechtsauslegung des Bundesversicherungsamts die Verpflichtung, sich privat krankenzuversichern.

Keine Rückkehr für Ältere

Diese Rückkehr-Möglichkeiten gelten nur für Arbeitnehmer unter 55 Jahren. Langjährig privat versicherten Arbeitnehmern, die 55 oder älter sind, ist dagegen die Rückkehr in die GKV in der Regel versperrt – auch wenn ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze unterschreitet oder sie ALG I beziehen.

Keine Rückkehr über ALG II

Seit Anfang 2009 bleiben diejenigen, die vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat versichert waren, dies auch als Hartz-IV-Bezieher. Damit wurde vor allem Selbstständigen die Rückkehr in die GKV versperrt.
Leserkommentare
Kommentare können sich auf eine ältere Version des Artikels beziehen.
24.10.2012 10:46 Uhr - von Redaktion Biallo.de
@ Viktor Hugo
Danke für Ihren Hinweis. Nach Auskunft des Bundesversicherungsamt muss bei einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich unmittelbar vorher eine 12-monatige gesetzliche Versicherungszeit nachgewiesen werden. Alternativ dazu reicht es allerdings aus, wenn jemand in den letzten 5 Jahren 24 Monate gesetzlich versichert war. Eine einheitliche Praxis der Krankenkassen dürfte es in diesem Punkt allerdings nach wie vor nicht geben.
09.10.2012 20:08 Uhr - von Viktor Hugo
Frage an Herrn Winkel
Sie schreiben: Wer seinen Job verliert und die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld (ALG) I bezieht, wird (wieder) in einer gesetzlichen Kasse versicherungspflichtig. Selbst wenn er anschließend wieder einen gut dotierten Job findet, kann er dann weiterhin gesetzlich versichert bleiben. Frage: Muss man nicht mindestens 12 Monate ALG beziehen?
14.04.2011 16:52 Uhr - von EinfachMalNachdenken
An die Aufsicht
PKV zahlt Milliarden, ohne die die meisten Ärzte und Krankenjhäuser bankrott wären.Steuergeschenke erhalten die GKVler. Im Alter zahlt ein ehem. PKVler immer noch erheblich mehr ein als ein GKVler.
22.03.2011 13:40 Uhr - von Aufsicht
Es ist wäre ein Skandal...
..Herr Pütter, wenn PKV Versicherte sich ihr Lebtag dem Solidarsystem entziehen und im Alter Leistungen aus eben diesem beziehen könnten;) JEDER PKV Versicherte steht bzw. stand vor der Wahl: Bleibe ich in der GKV oder gehe ich in die PKV.
30.11.2010 19:27 Uhr - von Alberto Kästner
´raus aus der PKV ?
wie wird es bei Selbständigen gehandhabt? ...ich habe hier schon die tollsten Aussagen bekommen
30.11.2010 18:36 Uhr - von Dieter Pütter
Von PKV in GKV
Es ist ja ein Skandal, daß Rentner, keine Beihilfeempfänger, nicht in die GKV können, egal, wie hoch ihre Rente ist. Sie können ihre hohen Beiträge auch steuerlich nicht geltend machen, weil sie gar keine bezahlen. Hier sollte Herr Dr. Rösler & Co. mal etwas unternehmen . ob behindert oder
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