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25.02.2010 10:46

Private Krankenversicherung

Steigende Beiträge - So können Sie sparen

von Horst Peter Wickel
Zu Jahresbeginn haben die privaten Krankenversicherer ihre Beiträge kräftig erhöht – bis zu 30 Prozent. Theoretisch ist der Wechsel zu einem anderen Anbieter möglich, aber der Bund der Versicherten (BdV) rät dringend ab. Wie Sie dennoch Geld sparen können.
Private Krankenversicherung
Jahr für Jahr erhöhen die privaten Krankenversicherer die Beiträge deutlich. Nach Angaben des BdV im Schnitt um fünf Prozent. In diesem Jahr waren es bei vielen Versicherern Preiserhöhungen im zweistelligen Bereich, in einigen Tarifen bis zu 30 Prozent.

„Theoretisch kann man zwar zu einem anderen Versicherer wechseln, praktisch ist von einem Wechsel aber dringend abzuraten“, sagt Thorsten Rudnik, Vorstand beim BdV. Grund dafür sind die sogenannten Alterungsrückstellungen. Private Versicherungen lassen einen Teil der Beiträge ihrer jüngeren Kunden in diesen Kapitaltopf fließen. Damit soll verhindert werden, dass die Kosten für die Police in späteren Jahren noch heftiger ansteigen als sie es ohnehin bereits tun. Wechselt ein Versicherter den Anbieter, gehen diese Rückstellungen zumindest teilweise verloren. Rudnik: „Einzige Ausnahme: Bei Neuverträgen ab 2009 kann man die Rückstellungen im Umfang des Basistarifs zum neuen Versicherer mitnehmen.“
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Foto(s): Johannes Eisele/ddp Alexander Heimann /ddp
Drei Wege, dennoch Geld zu sparen

1. Tarif optimieren: „Man kann seinen Tarif optimieren, zum Beispiel die Frage stellen: Brauche ich wirklich das Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung, brauche ich die vollen Leistungen beim Zahnersatz“, sagt Rudnik. Versicherte müssen dabei in aller Regel Abstriche bei den Konditionen in Kauf nehmen. Entweder erhöht der Versicherte seine Selbstbeteiligung, dann muss er Rechnungen für den Arztbesuch oder Medikamente beispielsweise bis zu 500 Euro pro Jahr aus eigener Tasche bezahlen. Oder er verzichtet auf Leistungen, z.B. im Krankenhaus auf das Einbettzimmer. Stiftung Warentest sieht jedoch Grenzen des Sparens. So sollten Kunden darauf achten, dass die Versicherer auf jeden Fall die Arzt- und Zahnarzthonorare bis zum Maximum, dem 3,5-fachen Satz, erstatten. Ansonsten bleiben sie womöglich auf dem Differenzbetrag sitzen. Wenn die Versicherung weniger zahlt, sollten Patienten ihrem Arzt dies rechtzeitig mitteilen.
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2. Tarif wechseln: „Man kann bei seinem Versicherer in einen jüngeren, günstigeren Tarif wechseln“, rät Rudnik. Nach seinen Angaben findet sich die gesetzliche Grundlage dafür in Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Dieser Wechsel ist meist unproblematisch, wenn der neue Tarif gleiche oder etwas schlechtere Leistungen bietet. Beinhaltet der neue Tarif allerdings bessere Leistungen, kann das beispielsweise zu einem Risikozuschlag führen. Auch die Rückkehr in einen Tarif mit besseren Konditionen ist in der Regel schwer. Der Versicherer darf dann erneut die Gesundheit des Versicherten prüfen.

3. Wechsel in Standardtarif: Eine Kostenbremse, allerdings nur für ältere Versicherte, ist der Wechsel in den Standardtarif für Rentner, für andere der Basistarif. Allerdings, so Rudnik: „Die Leistungen sind nicht mehr besser als in der gesetzlichen Krankenversicherung“.

Nach Beobachtungen von Verbraucherschützern gibt es allerdings immer wieder Fälle, in denen die Versicherer einen Wechsel hartnäckig blockieren. Der BdV rät dann, mit dem zuständigen Ombudsmann Kontakt aufzunehmen (Postfach 060222, 10052 Berlin, Telefon 01802-550444, im Internet www.pkv-ombudsmann.de)

Gute Nachricht für Privatversicherte: Das Finanzamt erkennt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die auf die medizinische Grundversorgung entfallen, ab 2010 komplett als Sonderausgaben an – allerdings nur die Beiträge und nicht die aus eigener Tasche gezahlten Leistungen. Ein höherer Selbstbehalt bringt bei der Steuererklärung also keine Vorteile.
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