
Privat Krankenversicherte können künftig ohne "Tarifstrukturzuschlag" den Tarif bei ihrem Versicherer wechseln
In einem aktuellen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht Versicherern verboten, ihren Bestandskunden beim Wechsel in einen neuen, günstigeren Tarif einen „Tarifstrukturzuschlag“ abzuknöpfen.
Mit den günstigen Aktimed-Tarifen hatte die Allianz in den vergangenen drei Jahren Neukunden für ihre Krankenversicherung geworben. Von Altkunden, die in diesen Tarif umsteigen wollten, verlangte die Münchner Versicherung jedoch einen pauschalen Zuschlag von 20 Prozent auf die Grundprämie.
Die Richter des Bundsverwaltungsgerichts in Leipzig haben der Allianz jetzt verboten, diesen Zuschlag zu fordern (Az BVerwG 8 C 42/09). Allianz hat den Verkauf der Aktimed-Tarife eingestellt. Ab Mitte Oktober will das Unternehmen wieder private, neu kalkulierte Krankenversicherungen auf den Markt bringen. Dabei soll der verlorene Zuschlag sowohl auf Neukunden als auch auf Tarifwechsler verteilt werden. Dann dürften die Beiträge nach Einschätzung von Experten wohl steigen. Allerdings dürften die neu kalkulierten Tarife nicht allzu teuer ausfallen, wenn der Versicherer weiterhin neue Kunden gewinnen und die alten behalten will. Schätzungen zufolge wechselten zwischen 2.500 und 4.000 Allianz-Versicherte ihren Tarif, sie können den gezahlten Risikozuschlag nun zurückfordern. Die Summe beläuft sich auf etwa fünf bis zehn Millionen Euro.
Verbraucherschützer zeigten sich über das Urteil erfreut. Helmut Müller, Ombudsmann der privaten Krankenversicherung, sagt: „Wir hatten die Allianz gebeten, auf den Zuschlag zu verzichten, weil wir glauben, dass er einen klaren Verstoß gegen das Gesetz darstellt.“