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17.04.2012 08:00

Private Krankenversicherung

Basistarif – ja oder nein?

von
Private Krankenversicherung Basistarif Leistungskatalog Finantportal Biallo.de
Seit 2009 gibt es in der privaten Krankenversicherung den sogenannten Basistarif. Dieser orientiert sich in seinem Leistungsumfang am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Was bietet der Tarif, wer darf in den Basistarif wechseln, für wen lohnt der Wechsel?



Der Basistarif – Vorteile und Risiken


Vorteil:
Versicherer müssen einen aufnehmen, ganz gleich, ob man Vorerkrankungen hat oder nicht. Es dürfen im Basistarif auch keine Risikozuschläge für eventuelle Vorerkrankungen erhoben werden und auch keine Krankheiten aus den Leistungen ausgeschlossen werden. Im Basistarif werden zwar im Aufnahmeantrag trotzdem Fragen zum Gesundheitszustand gestellt. Sie wirken sich allerdings nicht aus. Die Fragen gelten nur für den internen Risikostrukturausgleich, sollte der Versicherte eines Tages zu einem anderen Unternehmen wechseln wollen.

Risiken: Der Basistarif bietet zwar weitgehend dieselbe medizinische Versorgung wie die gesetzliche Krankenversicherung, allerdings nicht in allen Bereichen. So gibt es beispielsweise keine Familienversicherung wie in der Gesetzlichen. Ehepartner und Kinder müssen einen separaten Vertrag abschließen.
Ein weiteres Problem ist das Arzthonorar: Das Arzthonorar wird mit dem gleichen Satz abgegolten wie in der GKV, es wird also nur der 1,7-fache Satz erstattet. Allerdings reicht das oft für die Behandlung eines Privatpatienten, bei dem eine andere Gebührenordnung greift, nicht aus. 

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Schwieriger Wechsel in den Basistarif

Maximalbeitrag 590 Euro


Die Prämie im Basistarif darf maximal soviel betragen wie der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), derzeit rund 590 Euro im Monat. Ändert sich die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, so ändert sich dementsprechend auch der Beitrag im Basistarif.

Eigentlich sind die 590 Euro im Monat eine Höchstgrenze für den Tarif. Die Beiträge berechnen sich nach Geschlecht und Eintrittsalter – Frauen zahlen höhere Beiträge als Männer. Theoretisch können also die Beiträge für den Tarif von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein. Allerdings zahlen faktisch nur sehr junge Mitglieder weniger als 590 Euro. Die meisten müssen den Höchstsatz bezahlen, damit der Tarif auch finanziert werden kann. Da es keine Gesundheitsprüfung gibt wie auch keine Risikozuschläge werden vor allem viele ältere und kranke Menschen den Tarif wählen, was die Ausgaben in die Höhe treibt.

Wer kann den Basistarif wählen?

  • Alle, die seit 2009 freiwillig gesetzlich versichert sind, dürfen mit einer Wartezeit von sechs Monaten in den Basistarif wechseln.
  • Alle, die seit 2009 privat versichert sind, dürfen jederzeit in einen Basistarif eines beliebigen Unternehmens wechseln.
  • Alle, die bereits vor 2009 privat versichert waren, älter als 55 Jahre sind, eine Rente oder Pension beziehen oder nachweislich die Versicherungsprämie nicht mehr aufbringen können, dürfen in den Basistarif ihres aktuellen Unternehmens wechseln.
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Für wen lohnt sich der Tarif?

  • Bestandskunden, die in den Volltarifen mit hohen Beiträgen konfrontiert sind und sparen müssen. Ein Wechsel innerhalb des eigenen Unternehmens in den Basistarif kann durchaus 200 bis 300 Euro Ersparnis bringen. 
Für gesetzlich Versicherte lohnt sich ein Wechsel in den Basistarif nicht. Er ist keine billige Eintrittskarte in die private Krankenversicherung. Denn im Basistarif genießt man annähernd denselben medizinischen Schutz wie in der Gesetzlichen. Es gibt keine Leistungsverbesserung! 
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