So einfach und unkompliziert kommen Eltern nie wieder zur privaten Krankenversicherung für den Nachwuchs – vor allem nicht, wenn das Kind ggf. unter angeborenen Krankheiten leidet und damit kaum ohne diese Sonderregelung versicherbar wäre. Die einzige Einschränkung: Der Schutz für den Nachwuchs darf nicht besser sein als der des versicherten Elternteils. Top-Schutz mit allen möglichen Leistungen kann für den Nachwuchs also nur beansprucht werden, wenn auch ein Elternteil Top-Schutz abgeschlossen hat.
Risikoprüfung auch bei Kindern
Sind die Kinder bereits älter und müssen dann privat versichert werden, können sie
von der privaten Krankenversicherung genauso abgelehnt werden wie Erwachsene auch. Genauso können Versicherer dann die Aufnahme von Risikozuschlägen abhängig machen. Bei der Suche nach einem privaten Versicherer sollte am besten ein Makler oder ein Versicherungsberater eingeschaltet werden, der dabei hilft, den optimalen Schutz zu finden. So gibt es derzeit immer mehr Tarife mit einem „Hausarztprinzip“: Bei diesen Tarifen dürfen Eltern für ihre Kinder nicht den Arzt aufsuchen, den sie für am geeignetsten halten, sondern müssen sich ähnlich den Regelungen der gesetzlichen Kassen erst einmal an einen bei Vertragsabschluss festgelegten Arzt wenden. Eine unsinnige Regelung, denn in der Wahlfreiheit der Ärzte besteht ja gerade einer der Vorteile der privaten Kassen.