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24.10.2011 00:00

Private Krankenversicherung und Familie

So werden Kinder richtig versichert

von
Private Krankenversicherung Versicherung Finanzportal Biallo.de
Privat krankenversicherte Kinder - hier gilt es einiges zu berücksichtigen
Nicht jede Familie kann die beitragsfreie Familienversicherung der gesetzlichen Kassen nutzen. Ist zum Beispiel der besserverdienende Elternteil mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze privat versichert, rutschen Kinder nicht in die beitragsfreie Familienversicherung, sondern müssen separat versichert werden.
Und auch, wenn beide Elternteile privat versichert sind, können Kinder natürlich nicht in einer gesetzlichen Kasse mitversichert werden. Wer sein Kind dann nicht freiwillig gesetzlich versichern möchte, sondern auf eine private Versicherung setzt, sollte für einen optimalen Schutz einiges beachten.

Neugeborenen-Schutz sichern

Zunächst einmal sollten Eltern wissen, dass Neugeborene von der Privaten Krankenversicherung des Elternteils aufgenommen werden müssen, wenn sie binnen zwei Monaten nach der Geburt nachgemeldet werden. Die private Kasse ist also verpflichtet, den eigenen Nachwuchs mit einem privaten Vollschutz auszustatten – und zwar ohne Gesundheitsprüfung und Aufschläge für bei der Geburt bereits bekannte Krankheiten.
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So einfach und unkompliziert kommen Eltern nie wieder zur privaten Krankenversicherung für den Nachwuchs – vor allem nicht, wenn das Kind ggf. unter angeborenen Krankheiten leidet und damit kaum ohne diese Sonderregelung versicherbar wäre. Die einzige Einschränkung: Der Schutz für den Nachwuchs darf nicht besser sein als der des versicherten Elternteils. Top-Schutz mit allen möglichen Leistungen kann für den Nachwuchs also nur beansprucht werden, wenn auch ein Elternteil Top-Schutz abgeschlossen hat.

Risikoprüfung auch bei Kindern

Sind die Kinder bereits älter und müssen dann privat versichert werden, können sie von der privaten Krankenversicherung genauso abgelehnt werden wie Erwachsene auch. Genauso können Versicherer dann die Aufnahme von Risikozuschlägen abhängig machen. Bei der Suche nach einem privaten Versicherer sollte am besten ein Makler oder ein Versicherungsberater eingeschaltet werden, der dabei hilft, den optimalen Schutz zu finden. So gibt es derzeit immer mehr Tarife mit einem „Hausarztprinzip“: Bei diesen Tarifen dürfen Eltern für ihre Kinder nicht den Arzt aufsuchen, den sie für am geeignetsten halten, sondern müssen sich ähnlich den Regelungen der gesetzlichen Kassen erst einmal an einen bei Vertragsabschluss festgelegten Arzt wenden. Eine unsinnige Regelung, denn in der Wahlfreiheit der Ärzte besteht ja gerade einer der Vorteile der privaten Kassen.
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