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24.03.2011 11:27

Private Krankenversicherung

Rechnungen auch Jahre später fällig

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Arztrechnungen verjähren nicht so schnell, wie viele meinen. Auch wenn die Rechnung nach einer privaten Behandlung erst Jahre nach Abschluss der Therapie eintrudelt, muss der Patient sie bezahlen. Das bestätigte das Amtsgericht München in einem Urteil, das jetzt veröffentlicht wurde.
Private Krankenversicherung Sonderregelung für Rechnungen verjähren Finanzportal Biallo.de
Auch wenn sich der Arzt mit seiner Rechnung Zeit lässt, muss sie bezahlt werden
Dabei beruft sich das Gericht (Az: 213 C 18634/10) auf eine Sonderregelung für Ärzte: Laut Gebührenordnung beginnt die Verjährungsfrist erst dann zu laufen, wenn eine entsprechende Rechnung gestellt wurde (Paragraf 12). „Theoretisch kann sich der Arzt damit zehn Jahre Zeit lassen“, sagt Heidrun Holstein von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland in Karlsruhe (UPD). Auch wenn der Patient inzwischen in einem anderen Tarif seiner privaten Krankenversicherung versichert ist, sollten die Regelungen des einstigen Behandlungszeitpunkts gelten, sagt Holstein.
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Es passiert gar nicht selten, dass Patienten erst mit erheblicher Verspätung eine Arztrechnung erhalten. „Laut Bürgerlichem Gesetzbuch gilt für Rechnungen üblicherweise eine Verjährungsfrist von drei Jahren“, sagt Holstein. Diese Frist beginnt allerdings erst mit Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch – die Rechnung – entstanden ist. Für den Patienten kann das bitter sein. Denn ein eventueller Selbstbehalt, den der versicherte Tarif vorsieht, wird dann zu einem Zeitpunkt fällig, zu dem man möglicherweise gar nicht mehr damit rechnet. Übrigens: Die Versicherung muss auch die alte Arztrechnung noch erstatten. „Denn es liegt nicht in der Verantwortung des Patienten, wenn die Rechnung mit Verspätung kommt“, sagt Holstein.
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