Private Krankenversicherer schließen alte Tarife und schaffen neue – das ist üblich. Der Versicherte bekommt davon meist nichts mit. Doch wird ein Tarif geschlossen und Neukunden können ihn nicht mehr abschließen, dann ist das von großer Bedeutung für die verbliebenen Versicherten in diesem Tarif.
„Hier ist mit deutlichen Beitragssteigerungen in den nächsten Jahren zu rechnen“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Denn jeder Tarif muss sich selbst tragen. „Die Versicherten in dem Tarif werden immer älter und kränker und müssen durch die eigene Beitragszahlung alle Ausgaben decken.“ Betroffen sind sowohl Voll- als auch Zusatztarife.
Um sich am Markt immer wieder zu positionieren und neue Kunden zu werben, entwerfen private Krankenversicherer regelmäßig neue Tarife. Teure Aspekte werden herausgenommen, die Bedingungen oder Leistungen leicht modifiziert, so entsteht ein neues Produkt. Manchmal ist der Unterschied zum bestehenden Tarif nur marginal. Für Versicherte kann sich der Unterschied aber vehement auswirken, denn Beiträge können nur stabil bleiben, wenn regelmäßig neue, gesunde Versicherte nachkommen, die das Budget des Tarifs nur wenig belasten. Kommt hier kein Neugeschäft mehr nach, steigen die Beiträge automatisch Jahr um Jahr, weil in dem Tarif zunehmend Leistungen in Anspruch genommen werden.
Versicherte sollten Wechselrecht wahrnehmen
„Versicherte sollten regelmäßig nachfragen, ob es den Tarif, in dem sie versichert sind, überhaupt noch gibt oder was der Versicherer Neues auf den Markt gebracht hat“, rät Rudnik. Denn sie dürfen jederzeit wechseln und bei Krankenvollversicherungen auch die erworbene Alterungsrückstellung mitnehmen. Auch bei Zusatzversicherungen darf man wechseln. Wo genau die Leistungsunterschiede zwischen altem und neuem Tarifen liegen, sollte man sich genau aufzeigen lassen. Am Ende fehlt im neuen Zahntarif plötzlich die Leistung für Implantate, die im alten Tarif mitversichert waren.
Will man die Police komplett kündigen, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Oft laufen private Krankenversicherungen zum Jahresende aus. Dann muss die Kündigung bis zum 30. September beim Versicherer eingegangen sein. Die versicherten Leistungen darf man allerdings noch bis Ende des Jahres abrufen.