Vor dem Abschluss einer Privaten Krankenversicherung die Vertragsbedingungen genau prüfen
„Top-Krankenschutz für zwei Euro am Tag“ oder „Vollversicherung für 59 Euro im Monat“: Wer in die private Krankenversicherung wechseln will, stolpert bei der Suche nach der richtigen Police oft über solche vermeintlichen Top-Angebote. Tatsache ist: Solche Billig-Tarife schränken den Leistungsumfang sehr stark ein.
Die Folge: Manche Billig-Tarife bieten weniger Leistungen als es die gesetzlichen Kassen derzeit tun. Ausgeschlossen sind dann zum Beispiel Kuren oder Reha-Maßnahmen, bestimmte Zahnersatzleistungen, Leistungen für die ambulante Psychotherapie oder bei einer notwendigen künstlichen Befruchtung. Und auch die Gebührensätze der Ärzte sind – anders als sonst in der privaten Versicherung üblich – stark gedeckelt. Hier bleiben Sie nach einem Wechsel also auf einem Großteil der Kosten sitzen, denn der Arzt berechnet natürlich den vollen Satz, den er Privatpatienten in Rechnung stellen darf.
Fußfesseln im Vertrag
Eine weitere Fußfessel der privaten Billiganbieter: Viele Tarife sehen vor, dass der Versicherte erst einmal zum Hausarzt muss, bevor er sich vom Facharzt untersuchen lassen darf. Dabei ist gerade die freie Arztwahl besonders vorteilhaft bei den Privaten. Ein weiteres Dilemma: Bei den Billig-Tarifen listen die Versicherungsbedingungen genau und abschließend auf, welche Leistungen übernommen werden – was nicht im Vertrag zugesichert ist, wird also nicht bezahlt. Damit sind Versicherte mit einem Billigtarif in aller Regel vom medizinischen Fortschritt ausgeschlossen, denn neue Behandlungsmethoden sind eben nicht Gegenstand des Vertrags.
Versicherungsumfang selbst festlegen
Grundsätzlich gilt: Der Schutz des privaten Krankenversicherungsvertrags muss so gewählt werden, dass Sie im Leistungsfall nicht darüber nachdenken müssen, ob Sie sich den Schutz überhaupt leisten können – weil Sie ihn aus Ihrer eigenen Tasche bezahlen müssen. Ihr Tarif in der privaten Krankenversicherung sollte auf jeden Fall die freie Arzt- und Krankenhauswahl vorsehen, außerdem die stationäre Unterbringung im Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung. Die Kosten für Zahnersatz und Inlays sollte mindestens zu 65 Prozent übernommen werden, Zahnbehandlungen zu mindestens 90 Prozent. Für Arzt- und Zahnarzthonorare sollten Sie den Höchstsatz (3,5-fach) der jeweiligen Gebührenordnung vereinbaren, denn für aufwendige Behandlungen verlangen die Ärzte dieses Honorar.
Wechsel nur schwer möglich
Denken Sie daran, den Leistungskatalog Ihrer privaten Krankenversicherung vor dem Wechsel auf Schwachstellen abzuklopfen. Denn wer nach Vertragsschluss feststellt, dass sein Vertrag zu viele Leistungseinschränkungen vorsieht, kann nur noch den Anbieter oder bei seinem Anbieter den Tarif wechseln. Beides birgt Risiken, weil ggf. Altersrückstellungen verlorengehen oder der Wechsel sogar scheitert, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat: Denn dann kann ein neuer Anbieter Zuschläge verlangen, Leistungen ausschließen oder den Antragsteller sogar ganz ablehnen.