Startseite | RSS | Mobil | Inhalt
Samstag, 11.02.2012 20:08 Uhr
Startseite » Versicherungen » Private Pflegezusatzversicherung
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Private Pflegezusatzversicherung

Gesetzlicher Schutz reicht nicht

14.01.2009 08:00
Gesetzlicher Schutz reicht nicht
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur rund die Hälfte der Kosten, die bei einem Heimaufenthalt entstehen. Die andere Hälfte müssen Sie selbst aufbringen, sei es durch die eigene Rente und/oder angespartes Vermögen. Das kann vor allem dann problematisch werden, wenn noch ein Ehepartner von dem Ersparten seinen Lebensabend finanzieren soll.

Was leistet sie?

Die private Pflegezusatzversicherung übernimmt einen Großteil der Kosten die entstehen, wenn Sie zum Pflegefall werden. Es wird unterschieden zwischen der Pflegetagegeld- und der Pflegekostenversicherung. Bei der Pflegetagegeldversicherung wird ein fester Tagessatz gezahlt, über den Sie im Leistungsfall frei verfügen können. Sie können das Geld für die Begleichung der Heimkosten einsetzen, aber auch für die Bezahlung der häuslichen Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Sie können damit auch helfende Freunde und Angehörige entlohnen. Sie erhalten das Geld auch dann in voller Höhe, wenn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ausreichen sollten und daher keine Restkosten verbleiben. Bei Vertragsabschluss wird ein Tagessatz festgelegt. Er variiert in der Höhe je nach Pflegestufe. Das komplette Tagesgeld gibt es bei häuslicher Pflege meist erst ab Pflegestufe III. Diese Variante eignet sich am besten, wenn Sie im Alter voraussichtlich von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden und möglichst lange im häuslichen Bereich bleiben möchte. Mit einer Pflegekostenversicherung können Sie den gesetzlichen Zuschuss um einen bestimmten Prozentsatz – zwischen 60 und 80 Prozent - aufstocken. Die Höhe können Sie bei Vertragsabschluss selbst festlegen. Je höher, desto teurer ist der Beitrag. Einige Versicherer zahlen nur bis zu Maximalwerten, beispielsweise das Doppelte der gesetzlichen Leistung, in Pflegestufe III also 2.864 Euro. Solche Tarife kommen in der Regel nur für Kosten auf, die Sie auch nachweislich (per Rechnung) zu leisten hatten. Damit eignet sich diese Variante besonders, wenn Sie professionelle Pflege im Heim oder zuhause in Anspruch nehmen möchten. Eine Variante der Pflegekostenversicherung ist der Restkostentarif: Hier zahlt der Ver-sicherer 80 Prozent der Restkosten, 20 Prozent der Kosten tragen Sie selbst. Dieser Tarif ist bei sehr hohen Pflegekosten sinnvoll, beispielsweise durch die Unterbringung in einem sehr teuren Heim, oder wenn Sie in Pflegestufe III zu Hause von einem ambulanten Dienst gepflegt werden möchten

Für wen ist sie geeignet?

Die Police ist kein unbedingtes Muss. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat Vorrang. Sollten Sie zum Pflegefall werden, sind die Kosten in jedem Fall gedeckt. Sollte Ihr eigenes Vermögen nicht ausreichen, werden die Angehörigen zur Zahlung herangezogen. Können auch sie nicht ausreichend finanzielle Mittel aufbringen, springt in letzter Instanz das Sozialamt ein. Allerdings haben Sie dann wenig Wahlmöglichkeiten, was die Gestalt der Pflege angeht – die Wahl des Heims und die Art der Unterbringung dort. Wollen Sie im Ernstfall nicht auf Ihr Erspartes zurückgreifen oder Ihre Angehörigen belasten, sollten Sie vorsorgen. Auch andere Formen der Geldanlage eigenen sich, um einen bestimmten Betrag für den Pflegefall anzusparen. Doch der Vorteil einer Pflegepolice liegt darin, dass sie für unbegrenzte Dauer, bis zum Lebensende, leistet.

Was kostet eine Police?

Die Kosten einer Police hängen sowohl vom Gesundheitszustand als auch vom Alter des Versicherungsnehmers ab – und nicht zuletzt vom gewählten Leistungsumfang, Rein rechnerisch wäre es am rentabelsten dann einzusteigen, wenn man noch jung und ohne Vorerkrankungen ist, in der Regel im Alter von 40 Jahren. Denn bei der Pflegezusatzversicherung findet eine Gesundheitsprüfung statt. Wer erst mal Herz-Kreislaufprobleme und einen hohen Blutdruck entwickelt hat, zahlt dafür Risikoaufschläge. Frauen zahlen übrigens zum Teil fast das doppelte mehr an Beiträgen als Männer, da sie eine höhere Lebenserwartung haben.

Infos zu Ausstieg und Kündigung

Eine Police kann man jederzeit zu den jeweils geltenden Fristen kündigen. Allerdings sind dann auch die bisher eingezahlten Beträge verloren. Eine Kombination aus Pflegezusatzversicherung und Sparvertrag ist nicht ratsam.

Worauf sollte man achten?

Bei der Wahl einer Police sollte man keineswegs nur die Beiträge im Auge haben. Viele Policen sind gespickt mit ungünstigen Versicherungsbedingungen. Auf diese Punkte sollten Sie besonders achten:
  • Der größte Anteil pflegebedürftiger Menschen wird zuhause von Angehörigen versorgt. Deshalb ist es wichtig, dass die Versicherung auch dann zahlt, wenn die Pflege zuhause stattfindet und von Laien ausgeführt wird.
  • Einige Versicherungen werben damit, bei Vertragsabschluss keine Gesundheitsprüfung zu verlangen, leisten aber im Gegenzug erst bei Pflegestufe drei, also dann, wenn in der Regel ein Heimaufenthalt nötig ist. Die Einstufung in Pflegestufe drei kommt allerdings vergleichsweise selten vor. Wesentlich häufiger sind Zuordnungen zu Pflegestufe eins und zwei. Deshalb sollten Sie unbedingt eine Police wählen, die auch schon in den niedrigen Pflegestufen bezahlt.
  • Günstig ist es, wenn die Versicherung die Zuordnung der Pflegestufe des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen übernimmt. Vorsicht ist geboten bei Unternehmen, die darüber hinaus eine zusätzliche Gesundheitsprüfung oder weitere Atteste verlangen und die ihren Kunden im Pflegefall weitere Untersuchungen bei fremden Ärzten, womöglich sogar außer Haus, zumuten. 
  • Ungünstig sind Policen, die nach Abschluss eine z.B. dreijährige Wartezeit vorsehen, bis sie leisten.
  • Manche Versicherer haben hohe Anforderungen was den Nachweis der Fortdauer der Pflegebedürftigkeit angeht. Das kann sehr lästig werden und sollte vorher geklärt werden.
  • Einige Anbieter gewähren ihren Versicherungsnehmer Beitragsfreiheit mit Eintritt der Pflegebedürftigkeit. In andere Policen muss weiter eingezahlt werden. Auch das sollte vorher genau geklärt werden.
Ein lebenslanger Versicherungsschutz sollte gewährleistet sein.
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Leserkommentare

Name:
E-Mail:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
Foto: Theo Heimann / ddp ID:2265
Nach Oben
Anzeige
Biallo präsentiert

Weltweit gebührenfrei Bargeld abheben!

Das können Sie mit der kostenlosen Kreditkarte Visa Prepaid von Wüstenrot. Diese Visa-Karte auf Guthabenbasis erhalten Sie zusammen mit dem kostenlosen Girokonto Top Giro.
Klingt interessant, bitte mehr Infos ...

Übersicht Versicherungen

Anzeige
Biallo-Blog
Neu im Blog:

Der unendliche Wulff

Seit rund zwei Monaten ist der Zirkus Wulff nun auf Tour: ein Darlehen einer ursprünglich vermögenslosen Unternehmergattin, Tricks und Halbwahrheiten über eine Baufinanzierung, ein Upgrade im Flieger hier, sechs Urlaube in den Feriendomizilen von Freunden dort... zum Blog
Kolumne von Horst Biallo

Günstiges Geld

Manchmal kommt es ganz dicke: Das Finanzamt fordert eine Steuernachzahlung, das Auto benötigt neue Reifen - und dann geht auch noch die Heizung kaputt. In solchen Fällen kommt man zuweilen nicht drum herum, einen Ratenkredit aufzunehmen. Unter Druck zum nächstbesten Angebot zu greifen, ist aber keine gute Idee. ... mehr
PKV
Private Krankenversicherung
Mit dem Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung können Sie viel Geld sparen und Ihre Versorgung verbessern. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich und kostenlos ein Angebot erstellen.
Angebot anfordern
.
© 2012 Biallo & Team GmbH