Laut Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) wird rund die Hälfte aller Lebens- und Rentenpolicen mit dynamischer Prämiensteigerung abgeschlossen, die monatliche Ratenzahlung ist noch weiter verbreitet. Die Debeka Leben beziffert beispielsweise den Anteil monatlich gezahlter Kapital-Lebensversicherungen auf über 90 Prozent, bei Cosmos Direkt sollen es über 50 Prozent sein.
Wer seinen Beitrag monatlich zahlt, der wird in der Regel mit einem Ratenzuschlag von fünf Prozent belegt. Das klingt zunächst moderat, doch der entstehende Mehraufwand hat es in sich. Nach Berechnungen von Peter Schramm, Versicherungsmathematiker und öffentlicher Gutachter der privaten Krankenversicherung, verursacht die monatliche Zahlweise „einen effektiven Jahreszins von 11,35 Prozent“. Versicherungsverträge mit 25 bis 30 Jahren Laufzeit erleiden dadurch einen Renditeschwund von 0,2 Prozent, der Kapitalverlust summiert sich auf 10.000 Euro und mehr. Bei kurzer Vertragslaufzeit von zwölf bis 15 Jahren ist der Renditerückgang doppelt so hoch. Um den Gewinn zu verbessern, rät der Versicherungsexperte den Vertrag auf jährliche Beitragszahlung umzustellen. Vertraglich ist das kein Problem, ein Brief an den Anbieter genügt. Wem der Einmalaufwand zu hoch ist, der kann Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld dafür verwenden.
Dynamisierung der Beiträge widersprechen
Auch jährlich steigende Beiträge wirken ertragsmindernd. Das liegt einerseits am eingeschränkten Zinseszinseffekt und andererseits an höheren Kosten. „Ein Teil der Beitragserhöhungen wird als erneute Abschlusskosten verrechnet“, berichtet der Berliner Versicherungsexperte Thomas Schuster. Dadurch verringert sich der für den Kapitalaufbau zur Verfügung stehende Sparbetrag. Der langjährige Mitarbeiter des Bundesamtes für Versicherungswesen bemängelt: „Die Versicherer informieren ihre Kunden schlecht über die optimale Vertragsgestaltung.“ Dadurch gehe Kunden viel Geld verloren. Um den Ertrag zu verbessern, sollten Versicherte der Dynamisierung ihrer Beiträge widersprechen. Wer dies jedoch nicht möchte, der kann nach Ansicht Schusters zumindest jedes zweite oder dritte Jahr die Beitragsanhebung per Widerspruch aussetzen.