Private Rentenversicherung
Der Klassiker der privaten Vorsorge
14.01.2009 08:00
Die konventionelle private Rentenversicherung ist ein Klassiker der Altersvorsorge. Sie ist streng genommen gar keine „Versicherung“, da kein Risiko abgesichert wird, sondern eine reine Geldanlage.
Was versteht man darunter?
Bei einer privaten Rentenversicherung unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Formen. Die sofort beginnende Rente: Sie zahlen einmalig eine größere Summe in das Rentendepot ein und erhalten dann ab dem Folgemonat eine lebenslange Rente. Üblicherweise wird die Sofortrente kurz vor oder auch noch im Rentenalter abgeschlossen. Die später beginnende Rente: Sie zahlen für einen vereinbarten Zeitraum regelmäßige Beiträge und erhalten dafür später eine lebenslange monatliche Rente oder alternativ wählbar eine einmalige Kapitalauszahlung. Die Rentenzahlungen beginnen dann zu einem festgelegten Zeitpunkt, etwa dem 60. oder 65. Lebensjahr. Alle Auszahlungen setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: Einem garantierten Betrag und zusätzlich aus der so genannten Überschussbeteiligung, deren Höhe variabel ausfallen kann und nicht garantiert ist. Üblich sind hier weitere zwei bis drei Prozent. Der tatsächliche Zuschlag zum Garantiebetrag kann höher, aber auch deutlich geringer als zu Vertragsbeginn sein, abhängig davon wie viel während der Laufzeit vom Versicherer erwirtschaftet wird. Meist steht zur Option, wie die Rentenversicherung mit den erwirtschafteten Überschüssen verfahren soll, beispielweise durch eine Bonusrente, verzinsliche Ansammlung oder verzinsliche Ansammlung mit Fondsanlage. Die Auszahlung der monatlichen Rente ist in verschiedenen Varianten möglich, etwa als gleichbleibende oder als steigende Rente (teildynamisch oder volldynamisch). Eine steigende Rente hat den Vorteil, der Inflation entgegen zu wirken.
Sinnvoll kann bei Vertragsabschluss die Wahl einer Abruf- der Aufschuboption sein. Dadurch lässt sich je nach Lebenssituation der Rentenbeginn um bis zu fünf Jahre vorziehen (geringere Rentenzahlung) oder nach hinten verschieben (höhere Rentenzahlung). Durch eine Beitragsrückgewähr erstatten Versicherungen die eingezahlten Beiträge meist zuzüglich der bis dahin angefallenen Überschussanteile zurück, wenn die versicherte Person vor Fälligkeit der Rente stirbt. Bei Tod innerhalb einer vereinbarten Rentengarantiezeit (üblicherweise 5, 10 oder 15 Jahre nach Rentenbeginn) läuft die Rente bis zum Ende der Garantiezeit an die Erben oder Bezugsberechtigten weiter. Sie sollten bei der Marktsondierung vor allem auf die garantierten Leistungen achten und sich nicht ausschließlich an den prognostizierten Werten orientieren. Zu berücksichtigen ist zudem eine relativ langfristige vertragliche Bindung und dass ein vorzeitiger Ausstieg Verluste nach sich zieht. Ein
Angebotsvergleich lohnt und kann einige Euro mehr monatliche Rente bringen.
Für wen ist sie geeignet?
Für jeden Kunden in nahezu jedem Alter. Die aufgeschobene Rente eignet sich vor allem für Menschen jüngeren und mittleren Alters, um regelmäßig über einen längeren Zeitraum vorzusorgen. Das Geld für die laufenden Beiträge sollte aber dauerhaft verfügbar sein, denn flexibel ist eine private Rentenversicherung nicht. Wer unterschreibt, muss immer zahlen.
Wie hoch ist das Risiko?
Anders als bei der gesetzlichen Rente garantiert die private Rentenversicherung eine bestimmte Rentenhöhe. Diese kann sich – je nach den erwirtschafteten Überschüssen des Versicherers - dann um X Prozent erhöhen. Die Auswahl des richtigen Anbieters ist hier besonders wichtig. Was die garantierte Leistung angeht, ist die private Rentenversicherung nämlich alles andere als ein Renditeknüller. Die Stiftung Warentest hat private Rentenversicherungen getestet und dabei große Unterschiede festgestellt. Eine monatliche Sparrate von 100 Euro - eingezahlt über 30 Jahre - kann zu einer monatlichen Rente von 360 Euro führen oder von nur 240 Euro.
Ein nicht unbedeutendes Risiko liegt auch in der langen Laufzeit der Verträge. Können Sie diese beispielsweise aus finanziellen Gründen nicht durchhalten und wollen vorzeitig aussteigen, droht fast immer ein Verlust. Vor allem in den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge.
Wie hoch ist die Steuerlast?
Die Besteuerung privater Rentenversicherungen wurde für Verträge ab 01.01.2005 neu geregelt. In der gesamten Ansparphase sind alle Erträge steuerfrei. Dividenden und Zinszahlungen gehen nicht an den Fiskus.
- Bei einer einmaligen Kapitalabfindung versteuern Sie den während der Vertragslaufzeit erwirtschafteten Ertrag (Differenz zwischen Einzahlungen und Auszahlungssumme): Bei Fälligkeit vor dem 60. Lebensjahr zu 100 Prozent mit ihrem persönlichen Steuersatz, zu einem späteren Zeitpunkt nur noch die Hälfte.
- Bei vereinbarter Rentenzahlung kommt ein so genannter Ertragsanteil zur Anrechnung, das heißt nur ein bestimmter Prozentsatz der Rente unterliegt der Besteuerung. Die Höhe des Prozentsatzes hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab. Der steuerpflichtige Teil der Rente beträgt zum Beispiel 26 Prozent bei Rentenbeginn mit 55 Jahren, 20 Prozent bei Beginn mit 63 Jahren und 18 Prozent bei Beginn mit 65 Jahren.
Infos zu Ausstieg und Kündigung:
Rentenversicherungen sind jederzeit mit Frist von einem Monat kündbar, frühestens jedoch zum Ende des ersten Versicherungsjahres. Sie bekommen dann den aktuellen Wert Ihrer Versicherung, den Rückkaufswert, ausgezahlt.
Bei Vereinbarung von Ratenzahlungen können Sie den Vertrag auch innerhalb des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Ratenzahlungsabschnittes kündigen.