Wie beteiligt man den Staat an seiner Privaten Rentenversicherung?
Auf der Suche nach dem richtigen Altersvorsorgeprodukt sollten sich Sparer vor einem Vertragsabschluss nicht nur über Renditechancen in der Ansparphase sondern auch über die steuerlichen Aspekte und die Flexibilität bei der späteren Auszahlung informieren.
So spendiert zwar der Staat beispielsweise bei einer privaten Rentenversicherung keine direkten Fördergelder, dafür profitieren Sparer hier aber in allen Sparphasen von Steuervorteilen. Zudem gehören die klassischen Versicherungsverträge mit ihrem Garantiezins zu den robustesten Geldanlagen.
Ansparphase
Die Ansparphase bleibt bei der Privaten Rentenversicherung komplett steuerfrei, der positive Zinseszinseffekt kommt ungeschmälert zum Tragen.
Die Höhe der Kosten für die Versicherung variiert allerdings von Anbieter zu Anbieter, daher vor Vertragsabschluss immer genau die Marktangebote vergleichen.
Auszahlungsphase
Hier hat der Versicherte bei Vertragsende die Wahl zwischen einer Kapital- oder einer Rentenauszahlung. So kann er zeitnah entscheiden, ob er den Gesamtbetrag wählt, um damit eine Investition zu tätigen, oder doch lieber einen regelmäßigen Geldzufluss möchte. Wird die Kapitalauszahlung gewählt, so ist der erzielte Gewinn nur zur Hälfte steuerpflichtig. Voraussetzung: Die private Rentenversicherung ist wenigstens zwölf Jahre lang gelaufen und der Versicherte mindestens 60 Jahre alt.
Wird die Rentenzahlung gewählt, so winkt sogar lebenslang ein Steuerbonus. Das Finanzamt greift hier nur auf den sogenannten Ertragsanteil zu. Dieser Ertragsanteil ist ein fester Prozentsatz der bezogenen Rente, der sich nach dem Alter bei Rentenbeginn richtet und während der gesamten Rentenbezugszeit gleich bleibt. Beispiel: Herr A. ist 65 Jahre alt. Laut Ertragsanteils-Tabelle (Paragraf 22 EstG) beträgt der Ertragsanteil für seine Rente 18 Prozent. Das heißt, nur diese 18 Prozent der Rente gelten als Einkunft und wären in der Steuererklärung anzugeben. Erhält Herr A. pro Monat 500 Euro private Zusatzrente, braucht er davon also nur 90 Euro (18 Prozent) zu versteuern. Unterstellt man einen Steuersatz von 25 Prozent, so fallen tatsächlich für ihn nur 22,50 Euro an Steuern an. Da es aber für Rentner noch Freibeträge gibt, geht der Fiskus in der Regel komplett leer aus.