Bei Altverträgen gilt grundsätzlich weiterhin die Mindestverzinsung, die bei Vertragsabschluss garantiert wurde. Für Neukunden bedeutet es vorerst, dass der Garantiezins lediglich die Marke ist, unter den die Rendite auf das Vertragsguthaben niemals fallen kann. Tatsächlich setzt sich jedoch die Rendite einer
privaten Rentenversicherung aus verschiedenen Teilen zusammen: dem Garantiezins, der Überschussbeteiligung und eventuell dem Schlussüberschuss. Während der Garantiezins offiziell festgelegt wird, ist die Höhe der Überschussbeteiligung variabel. Bis dato erwirtschaften jedoch die Versicherungsgesellschaften bei der Kapitalanlage Überschüsse, die deutlich über dem aktuellen Garantiezins liegen. Laut Branchenverband GDV erreicht die Gesamtverzinsung im Branchenschnitt weit über vier Prozent.