Immer mehr Menschen schließen eine private Krankenzusatzversicherung ab. Damit wollen sie die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ergänzen. Besonders ratsam: Tarife, bei denen man im Krankenhaus zum Privatpatienten wird.
Ein Großteil der Verträge stellt eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung dar. Dazu gehören drei Tarifarten: ambulante Tarife, Tarife für Wahlleistungen im Krankenhaus sowie Zahntarife.
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Private für Gesetzliche
Vor allem im stationären Bereich ist die private Zusatzversicherung überlegenswert. Ob man im Ein- oder Zweibettzimmer liegt, ist Geschmackssache. Aber die freie Klinik- und Arztwahl ist das Kernstück der Police. Hier können gesetzlich Versicherte deutlich weniger selbst bestimmt agieren. Auch bei Zahnbehandlungen, vor allem beim Zahnersatz, ist die gesetzliche Versorgung meist nicht ausreichend.
Wichtig ist, dass Versicherte auf ausreichend hohe Erstattungssummen in der Zusatzpolice achten. Vor allem sollte die Police nicht mit der Einschränkung „Zahlung nur nach Vorleistung der GKV“ (gesetzliche krankenkasse) Kosten erstatten. Denn wenn die Krankenkasse eine bestimmte Behandlung in ihrem Leistungskatalog gar nicht vorgesehen hat, muss auch der private Versicherer nichts dafür zahlen.