Die neuen Bedingungen enthalten laut GDV unter anderem eine Neuregelung der so genannten Kostenminderungsobliegenheit des Versicherungsnehmers. Das heißt konkret: Der Versicherte muss die Kosten seines Rechtsstreites so gering wie möglich halten. „Um nunmehr dem Versicherten so verständlich wie möglich zu machen, wie er seine Kosten gering halten kann, werden in der Neuregelung konkrete Beispiele genannt“, so der GDV.
Die Neufassung sei das Ergebnis „intensiver, mehrmonatiger Beratungen der Branche. Hierbei sind die Entwicklungen in der Rechtsprechung ebenso wie die Interessen der Verbraucher berücksichtigt worden“, heißt es seitens des Versicherungsverbands.
Der Verbraucherzentrale Hamburg weist allerdings darauf hin, dass die neuen ARB nur für Neuverträge Anwendung finden könnten, für Altverträge würde weiterhin die ihrer Meinung nach intransparente Klausel gelten. Daher wollen die Verbraucherschützer nun per Klage gegen die Klausel vorgehen.