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Rechtsschutzversicherungen

Umstrittene Klauseln

19.07.2010 14:18
Von Brigitte Watermann
Rechtsschutzversicherungen Umstrittene Klauseln Verbraucherzentrale Hamburg Finanzportal Biallo.de
Rechtsschutzversicherungen sind häufig nicht sonderlich kundenfreundlich
Die Klauseln von Rechtsschutzversicherungen sind häufig nicht sonderlich kundenfreundlich. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat daher 17 Anbieter abgemahnt. Doch die Mehrheit möchte die Unterlassungserklärung vorerst nicht unterschreiben.
Wegen einer unklaren und benachteiligenden Vertragsklausel hat die Verbraucherzentrale Hamburg 17 Rechtsschutzversicherer abgemahnt. Doch nach Ablauf der Frist am 12. Juli sind zwei Drittel der betroffenen Versicherer nicht bereit, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, das andere Drittel hat um Fristverlängerung gebeten, wie biallo.de erfahren hat. Die Verbraucherzentrale Hamburg beabsichtigt daher, nun Klage gegen die Gesellschaften einzureichen.

Streitpunkt ist eine Klausel, die in etwa besagt, dass der Versicherte „alles zu vermeiden hat, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte“. Verstößt der Kunde gegen diese Klausel, riskiert er, je nach Verschuldensgrad, seinen Versicherungsschutz in Gänze oder in Teilen, teilte die Verbraucherzentrale Hamburg mit.

Gemäß dieser Klausel könnte ein Versicherter zum Beispiel in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung seinen Schutz verlieren, wenn er eine außergerichtliche Klärung versucht. Auch Fehler des vertretenden Rechtsanwalts könnten dem Versicherungsnehmer womöglich zugerechnet werden. Nach Überzeugung der Verbraucherzentrale Hamburg ist die Klausel nicht klar genug gefasst. Der Kunde könne daher nicht wirklich erkennen, welche Verpflichtungen er nach einem Schadensfall tatsächlich habe.
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Benachteiligung des Kunden?

Auch der Bundesgerichtshof hat sich laut Verbraucherzentrale bereits 2009 in einer Terminnachricht dahingehend geäußert, dass diese Klausel möglicherweise ein Verstoß gegen das Transparenzgebot sei und Kunden benachteilige – und deshalb womöglich unwirksam sei. Zu einer Entscheidung kam es damals nicht, da der betroffene Versicherer daraufhin den Anspruch des Kunden anerkannt hatte.

Allerdings hatte kein Versicherer in der Folgezeit seine Klausel angepasst. Daher sah sich die Verbraucherzentrale zu den Abmahnungen veranlasst. Betroffen sind die Gesellschaften Advocard, Arag, D.A.S., Deurag, Roland, Neue Rechtsschutz, Allrecht, Auxilia, Badische, R + V, Alte Leipziger, DEVK, Concordia, HDI-Gerling, Itzehoer, DMB und Jurpartner.

Unterdessen hatte der Versicherungsverband GDV Anfang Juli neue Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) veröffentlicht. Sie sind unverbindlich, aber viele deutsche Rechtsschutzversicherer orientieren sich bei der Gestaltung ihrer Versicherungsverträge an ihnen.
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