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Rente 2011

Was ist vor Renteneintritt zu regeln?

18.10.2011 13:29
Von Rolf Winkel
„Im Monat nach meinem 65. Geburtstag gehe ich in Rente.“ Norbert Odenberg gehört zur langsam größer werdenden Gruppe der älteren Arbeitnehmer, die bis 65 arbeiten – und dann die reguläre Altersrente beziehen. Diese gibt es bis Ende 2011 noch ab dem Monat nach dem 65. Geburtstag. Danach wird das Renteneintrittsalter stufenweise erhöht. Über 700.000 ältere Menschen werden 2011 in Altersrente gehen. Worauf sollten sie achten?
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Beim Übertritt vom Job in die Rente ist auf vieles zu achten
Auch die Altersrente mit 65 gibt es nur auf Antrag. Wer mit dem 65.Geburtstag nahtlos Zahlungen der Rentenkasse erhalten möchte, sollte den Antrag „am besten drei Monate vor seinem 65. Geburtstag stellen“, rät Walter Glanz von der Deutschen Rentenversicherung. Man kann sich auch entscheiden, den Antrag hinauszuschieben und weiterzuarbeiten. Dafür erhöht sich die Altersrente pro Jahr um sechs Prozent – und dazu noch um die weiteren Rentenansprüche durch zusätzlich gezahlte Beiträge. Der Rentenantrag ist fast so umfangreich wie ein Antrag auf Hartz IV. Doch keine Panik: Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung helfen beim Ausfüllen – und zwar kostenlos.
Wann Sie in Rente gehen können
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Bei Krankenkassen nachhaken

Ruheständler sind meist in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner pflichtversichert. Dafür müssen sie aber belegen, dass sie in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert waren. Gerade Krankenkassen-Wechsler sollten sich frühzeitig um Versicherungsbescheinigungen ihrer früheren Kasse(n) bemühen. Wer die erforderlichen gesetzlichen Versicherungszeiten nicht zusammenbekommt, ist als Rentner freiwillig versichert. Das kann aber teurer werden. Denn dann müssen beispielsweise auch von Miet- und Zinseinnahmen Beiträge an die Krankenversicherung abgeführt werden.

Steueridentifikationsnummer mitteilen

Zusammen mit dem ausgefüllten Rentenantrag muss man der Rentenversicherung seine Bankverbindung und die Steueridentifikationsnummer mitteilen. Das Finanzamt erfährt über entsprechende Kontrollmitteilungen der Rentenversicherung, wie viel Rente gezahlt wird. Etwa jeder vierte Rentner – so schätzen Experten – wird demnächst Steuern zahlen müssen. Vor allem betrifft dies Altersrentner mit höheren Zusatzeinkünften.
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Kontrolle ist besser

Den Rentenbescheid sollte man in jedem Fall gründlich kontrollieren, etwa mit einem Versichertenberater der Rentenversicherung. Häufig gibt es bei der Bewertung von Ausbildungszeiten Fehler. Widerspruch gegen den Rentenbescheid kann innerhalb eines Monats erhoben werden. Wer erst danach Fehler feststellt, kann dies auch später noch monieren. Dann muss bis zu vier Jahre lang gegebenenfalls Rente nachgezahlt werden.

Adressänderungen mitteilen

Läuft die Rente einmal, haben die Bezieher kaum etwas mit der Rentenversicherung zu tun. Lediglich Änderungen von Adresse oder Konto und einen Umzug ins Ausland müssen sie mitteilen – und zwar dem Rentenservice der Deutschen Post.

Rente und Zuverdienst

Rentner müssen sich nicht vom Arbeitsleben verabschieden. So wird Norbert Odenberg auch mit 65 weiter arbeiten – und zwar 13 Stunden pro Woche in der Lehrwerkstatt seiner Firma. Der Rentenversicherung braucht er das nicht mitzuteilen. Denn ab 65 dürfen Rentner unbegrenzt zum Altersruhegeld hinzu verdienen. Den Rentnerausweis erhalten Rentner zugleich mit dem Bewilligungsbescheid. Damit gibt es teilweise Vergünstigungen.

Sie möchten mehr wissen? In unserer Langfassung informieren wir Sie unter anderem zu folgenden Themen:
  • Regel-Altersrente: Was muss man vorbereiten?
  • Wie stellt man den Rentenantrag?
  • Was ist bei der Antragstellung mitzubringen?
  • Worauf ist bei der Vorabberechnung zu achten?
  • Check der Rentenhöhe bzw. des Rentenkontos
  • Nach Rentenbeginn - was bei einem Umzug ins Ausland und bei Rentnererwerbstätigkeit gilt
  • Aufschieben des Rentenantrags und Weiterarbeit
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