Kontrolle ist besser
Den Rentenbescheid sollte man in jedem Fall gründlich kontrollieren, etwa mit einem Versichertenberater der Rentenversicherung. Häufig gibt es bei der
Bewertung von Ausbildungszeiten Fehler. Widerspruch gegen den Rentenbescheid kann innerhalb eines Monats erhoben werden. Wer erst danach Fehler feststellt, kann dies auch später noch monieren. Dann muss bis zu vier Jahre lang gegebenenfalls Rente nachgezahlt werden.
Adressänderungen mitteilen
Läuft die Rente einmal, haben die Bezieher kaum etwas mit der Rentenversicherung zu tun. Lediglich Änderungen von Adresse oder Konto und einen Umzug ins Ausland müssen sie mitteilen – und zwar dem
Rentenservice der Deutschen Post.
Rente und Zuverdienst
Rentner müssen sich nicht vom Arbeitsleben verabschieden.
So wird Norbert Odenberg auch mit 65 weiter arbeiten – und zwar 13 Stunden pro Woche in der Lehrwerkstatt seiner Firma. Der Rentenversicherung braucht er das nicht mitzuteilen. Denn mit dem Erreichen des regulären Rentenalters dürfen Senioren unbegrenzt zum Altersruhegeld hinzu verdienen. Den Rentnerausweis erhalten Betroffene zugleich mit dem Bewilligungsbescheid. Damit gibt es teilweise Vergünstigungen.
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