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01.01.2012 11:51

Neuerungen 2012 Rente und Altersvorsorge

Was sich für (künftige) Rentner geändert hat

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Niedrigerer Rentenbeitrag, höheres Rentenalter, sinkender Garantiezins - sowohl für jetzige als auch für künftige Rentner hält das neue Jahr viele Änderungen bereit.
Rente und Altersvorsorge Was sich für (künftige) Rentner ändert Finanzportal Biallo.de
2012 beginnt die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters
Arbeitnehmern winkt Entlastung beim Rentenbeitrag. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist im Januar 2012 von 19,9 auf 19,6 Prozent gesunken. Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 50.000 Euro wird dadurch monatlich um etwa sechs Euro entlastet. Der Rentenbeitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen.

Anhebung Rentenalter

Ab 2012 beginnt die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von 65 auf 67 Jahre. Die Übergangsphase dauert insgesamt 18 Jahre. Zunächst verzögert sich der Rentenstart um jeweils einen Monat pro Geburtsjahrgang, später um zwei Monate. Der verzögerte Renteneintritt startet mit dem Geburtsjahrgang 1947. Dieser erreicht ab 2012 erst mit 65 Jahren und einem Monat das Renteneintrittsalter, ein Jahr später erreicht der Jahrgang 48 mit 65 Jahren plus zwei Monate das Rentenalter. Ausnahme: Wer 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, der kann weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschlag in den Ruhestand gehen. Wer sich vorher zur Ruhe setzen möchte, muss auch bei 45 Beitragsjahren mit Abschlägen rechnen.
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Späterer Rentenstart bei privater Altersvorsorge

Parallel zur gesetzlichen Rente hat sich auch bei Privatrenten der Rentenbeginn verschoben. Allerdings geschieht dies nicht schrittweise, sondern auf einen Schlag: Neu abgeschlossene Riester- und Rürup-Verträge dürfen nun als frühesten Auszahlungstermin das 62. Lebensjahr vorsehen. Bislang lag die Grenze bei 60 Jahren. Das gleiche gilt für private Lebens- und Rentenversicherungen. Beginnen die Auszahlungen aus diesen Verträgen von dem 62. Lebensjahr, entfallen mögliche Zulagen und Steuervorteile.

Sockelbeitrag Riester-Rente

Ab 2012 müssen nicht nur unmittelbar geförderte Riester-Sparer, sondern auch mittelbar geförderte einen Sockelbetrag von 60 Euro in ihren Vorsorgevertrag einzahlen, andernfalls entfallen Zulagen und Steuervorteile. Beitragsfreie Riester-Verträge für mittelbar Zulagenberechtigte (Ehegattenverträge), auf die lediglich die staatlichen Riester-Zulagen fließen, sind künftig nicht mehr möglich. Die Beitragsfreiheit wird abgeschafft, um künftig Minderzahlungen und daraus resultierende Rückforderungen der staatlichen Riester-Gelder auszuschließen. Der Sonderausgabenabzug des Sockelbeitrags erfolgt durch den unmittelbar förderberechtigten Ehegatten, sofern dieser den Höchstbetrag von 2.100 Euro nicht ausgeschöpft hat. Ein eigener Sonderausgabenabzug steht dem mittelbar Begünstigten nicht zu.
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Rückzahlung Riester-Gelder

Mittelbar geförderte Riester-Sparer, die versehentlich keine oder zu geringe Eigenbeiträge entrichtet haben und deshalb aufgefordert wurden, zu viel erhaltene Riester-Zulagen zurückzuzahlen, können die fehlenden Beiträge nachträglich entrichten. Der Gesetzgeber hat jetzt die Nachzahlungsmöglichkeit bis zum Beginn der Auszahlungsphase erweitert.
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