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03.08.2010 13:32

Restschuldversicherung

Zwischen überflüssig und sinnvoll

von
Versicherung Restschuldversicherung Kredit Schulden Finanzportal Biallo.de
Restschuldversicherungen - Schutz bei Arbeitslosigkeit oder im Todesfall des Hauptverdieners
Auf den Restschulden wollen Kreditnehmer und ihre Angehörigen bei Arbeitslosigkeit oder im Todesfall des Hauptverdieners nicht gern sitzen bleiben. Restschuldversicherungen können helfen. Aber starke Preisunterschiede und teilweise ungünstige Bedingungen müssen beachtet werden.
Zwar soll die neue Verbraucherkreditrichtlinie für mehr Transparenz und Kundenfreundlichkeit sorgen, aber die neuen Regeln haben Lücken, zum Beispiel bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses von Ratenkrediten. Denn Banken und Sparkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten von Zusatzversicherungen zu berücksichtigen, wenn sie den Abschluss einer Versicherung zur Voraussetzung für die Gewährung eines Kredits oder eines bestimmten Kreditzinses machen. Kann das Institut dagegen nachweisen, dass es das Darlehen und denselben Zinssatz auch ohne Zusatzpolice an den Kunden vergibt, dürfen die Prämien der Versicherung bei der Berechnung des Effektivzinses außen vor bleiben. Dieser Nachweis ist leicht zu führen. In der Praxis werden die Policen jedoch häufig im Kundengespräch einfach mit ins Kreditpaket gepackt, ohne auf deren Freiwilligkeit hinzuweisen.

Die Kosten bei Restschuldversicherungen sind erheblich. ING-Diba zeigt in einem Rechenbeispiel, dass die Kreditkosten stark steigen: „Ein fünfjähriger Ratenkredit über 10.000 Euro weist einen Effektivzins von 6,70 Prozent aus (fester Sollzins: 6,50 Prozent). Die monatliche Kreditrate beträgt 195,66 Euro – insgesamt zahlt der Kunde an die Bank Zinsen in Höhe von rund 1.740 Euro. Kommt aber noch ein Versicherungsbeitrag von 29 Euro im Monat hinzu (Mann, 45 Jahre alt), verdoppeln sich die Kreditkosten. Konkret verteuert dieser Beitrag den Kredit um insgesamt 1.740 Euro (60 Monate mal 29 Euro). Dies entspricht einer Kostensteigerung von exakt 100 Prozent. Mit der Folge, dass auch der Effektivzins auf 13,17 Prozent nach oben schießt.“
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Bei der Restschuldpolice übernimmt der Versicherer beim Tod des Versicherten den laufenden Kredit und zahlt je nach Vertragsgestaltung den Kredit entweder in Raten oder in einer Summe. Anders als bei klassischen Risikolebensversicherungen ersetzt der Versicherer die komplette Restschuld nicht nur im Todesfall, sondern auch, wenn der Versicherte arbeitsunfähig wird oder seinen Job verliert.

Nutzen bei Kleinkrediten fragwürdig


Nach Meinung von Kritikern allerdings ist der Nutzen von Restschuldversicherungen bei Kleinkrediten äußerst fragwürdig. Die Restschuldversicherung tilgt zum Beispiel im Todesfall nur den jeweiligen Saldo des Ratenkredits. Eine weitere Versorgung der Hinterbliebenen ist nicht vorgesehen. Auch die häufig eingeschlossene private Arbeitslosenversicherung bietet im Ernstfall keinen effektiven Schutz: Sie nimmt ihre Zahlungen meist erst nach einer mehrwöchigen Karenzzeit auf und stellt sie schon nach 12 bis 18 Monaten wieder ein.

Wer als Kreditnehmer für den Todesfall und andere Lebensrisiken vorsorgen will, sollte gesonderte Policen wie etwa eine Risikolebensversicherung abschließen. Diese sichern die Risiken regelmäßig besser und günstiger ab als die Zusatzversicherungen bei der Aufnahme eines Ratenkredits.
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