Zwar soll die neue
Verbraucherkreditrichtlinie für mehr Transparenz und Kundenfreundlichkeit sorgen, aber die neuen Regeln haben Lücken, zum Beispiel bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses von Ratenkrediten. Denn Banken und Sparkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten von Zusatzversicherungen zu berücksichtigen, wenn sie den Abschluss einer Versicherung zur Voraussetzung für die Gewährung eines Kredits oder eines bestimmten Kreditzinses machen. Kann das Institut dagegen nachweisen, dass es das Darlehen und denselben Zinssatz auch ohne Zusatzpolice an den Kunden vergibt, dürfen die Prämien der Versicherung bei der Berechnung des Effektivzinses außen vor bleiben. Dieser Nachweis ist leicht zu führen. In der Praxis werden die Policen jedoch häufig im Kundengespräch einfach mit ins Kreditpaket gepackt, ohne auf deren Freiwilligkeit hinzuweisen.
Die Kosten bei Restschuldversicherungen sind erheblich. ING-Diba zeigt in einem Rechenbeispiel, dass die Kreditkosten stark steigen: „Ein fünfjähriger Ratenkredit über 10.000 Euro weist einen Effektivzins von 6,70 Prozent aus (fester Sollzins: 6,50 Prozent). Die monatliche Kreditrate beträgt 195,66 Euro – insgesamt zahlt der Kunde an die Bank Zinsen in Höhe von rund 1.740 Euro. Kommt aber noch ein Versicherungsbeitrag von 29 Euro im Monat hinzu (Mann, 45 Jahre alt), verdoppeln sich die Kreditkosten. Konkret verteuert dieser Beitrag den Kredit um insgesamt 1.740 Euro (60 Monate mal 29 Euro). Dies entspricht einer Kostensteigerung von exakt 100 Prozent. Mit der Folge, dass auch der Effektivzins auf 13,17 Prozent nach oben schießt.“