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18.05.2008 08:00

Restschuldversicherungen

Widerruf bei fehlender Belehrung möglich

von
Restschuldversicherung Versicherungen Verbaraucherportal Biallo.de
Trotz aller negativen Berichte über Restschuldversicherungen (RSV) würden 45 Prozent der befragten Verbraucher eine solche Versicherung weiterempfehlen. Das ist das Ergebnis einer Kundenzufriedenheitsstudie des Bankenfachverbandes unter 2.300 Verbrauchern.
Am häufigsten wurde danach eine Todesfall-Absicherung abgeschlossen (33 Prozent), während RSV bei Arbeitsunfähigkeit (24 Prozent) und Arbeitslosigkeit (25 Prozent) in etwa gleichauf lagen. Keine Angaben enthält die Studie zum Preis einer solchen Versicherung. Denn hier gibt es gravierende Unterschiede, die diese Produkte in Verruf gebracht haben. So berichtet das Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen (IFF) von einem Ratenkreditvertrag der Santander Consumer Bank, der nach Widerruf der Restschuldversicherung durch die Kunden hinfällig werden sollte.


Fraglich erschien überdies, ob der ursprünglich gewährte Zinssatz von 3,99 Prozent den Erfordernissen der Preisangabenverordnung entsprach. „Bei derartig niedrigen Zinsen von 3,99 %, die unter dem Refinanzierungszinssatz der EZB liegen, verdient eine Bank vor allem an der Restschuldversicherung“, so Achim Tiffe, der stellvertretende Leiter des IFF. „Wird die Restschuldversicherung zur Pflicht gemacht, müsste sie im effektiven Jahreszins angegeben werden. Der Zins würde sich damit auf das Doppelte erhöhen.“ Im vorliegenden Fall sollte bei einem Darlehen von 20.000 Euro die Restschuldversicherung 841 Euro kosten.

Ein Darlehensvertrag, zu dessen Absicherung eine RSV geschlossen wurde, stellt sich als „verbundenes Geschäft“ dar, wenn die Versicherung durch das Darlehen mitfinanziert wird. Folglich müsste für das Widerrufsrecht auch auf die Widerruflichkeit der RSV hingewiesen werden. Verbraucher, die nicht zu der Gruppe der zufriedenen Kunden zählen und eine überteuerte RSV abgeschlossen haben, sollten die AGB genau überprüfen. Fehlt die Widerrufsbelehrung für die RSV, sind sie nach Ansicht von Bankrechtlern berechtigt, den gesamten Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu widerrufen.

 

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