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21.01.2012 00:27

Riester- und Rürup-Rente

Bund der Versicherten kritisiert Produktinformationsblatt

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Der Bund der Versicherten kritisiert den Entwurf eines Produktinformationsblattes für Riester- und Rürup-Verträge, welchen das Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen (IFF) Mitte Januar im Auftrag des Bundesfinanzministeriums vorgelegt hat.
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Vergleichskennzahlen in Produktinfos - Irreführung statt mehr Transparenz?

Das Bundesfinanzministerium will für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit bei Riester- und Rürup-Renten sorgen. Aus diesem Grund wurde das Institut für Finanzdienstleistungen (IFF) beauftragt, ein neues Standard-Produktinformationsblatt zu entwerfen, mit dessen Hilfe Verbraucher die Produkte anhand weniger Kennzahlen erfassen und vergleichen können. Nach Aussage von Achim Tiffe, Direktor des IFF, ist dabei ein wichtiges Ziel, dass sich durch diese Transparenz gute Produkte am Markt durchsetzen. Doch der Entwurf sorgt eher für Irritationen. „Statt Verbraucher über die Chancen und Risiken von Riester- und Rürup-Produkten besser zu informieren und für mehr Transparenz zu sorgen, öffnen die vorgeschlagenen Vergleichskennzahlen der Irreführung Tür und Tor“, bemängelt Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des Bund der Versicherten (BdV).

Das geplante Ziel wird für den BdV in dieser Form mit dem neuen Standard-Informationsblatt nicht erreicht. Während Achim Tiffe vom IFF der Meinung ist, dass an Hand der Informationsblätter auch der Laie die Spreu vom Weizen bei den Angeboten trennen kann, sieht der BdV das anders. Vor allem die Kostenquote wird von Axel Kleinlein heftig kritisiert: „Versicherer können diese Kostenquote durch Tricksen mit den Vertragslaufzeiten so manipulieren, dass teure Angebote auf einmal besonders günstig erscheinen.“ Die gewünschte Vergleichbarkeit unterschiedlicher Angebote ist daher nicht gewährleistet. Obendrein kann die vorgeschlagene Effektivkostenquote den Verbraucher leicht über die wahre Kostenbelastung hinwegtäuschen. Mit den dort zentral genannten Kennwerten, wie „Effektivkosten“ und „Rendite-Erwartung“ können Verbraucher wenig anfangen, weil sie nicht wissen, was sich genau dahinter verbirgt.

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Sämtliche Angaben ohne Gewähr
Tür und Tor offen für Manipulationen

Bei den Effektivkosten, welche die Renditeminderung durch Kosten ausweist, sieht BdV-Vorstand Kleinlein gleich ein doppeltes Problem: Erstens wird der Verbraucher nicht darauf hingewiesen, dass er nur Kostenangaben von Produkten vergleichen kann, die die gleiche Vor-Kosten-Rendite aufweisen. Alles andere läuft auf einen „Äpfel-mit Birnen-Vergleich“ hinaus. Doch das erfährt der Verbraucher nicht. Zweitens lassen sich die Effektivkosten durch eine Änderung der Vertragslaufzeit finanzmathematisch ganz einfach manipulieren. „Ein Angebot, das von einem späten Start des Rentenbezugs ausgeht, erscheint immer merklich günstiger als eines mit einem passgenauen Rentenbeginn.“

So weist beispielswiese das vom IFF vorgestellte Muster-Produktinformationsblatt bei einem Rentenbeginn im Alter von 65 eine Effektivkostenquote von 2,1 Prozent aus. Würde bei ansonsten identischer Kalkulation jedoch von einem Rentenbeginn mit 70 Jahren ausgegangen, läge die rechnerische Kostenquote bei nur 1,8 Prozent. Mit einer bitteren Folge. „Das Produkt erscheint kostengünstiger, obwohl die Abschlusskosten bei gleichen Verwaltungskosten dann sogar höher sind“, kritisiert Kleinlein und rechnet vor: „Wenn der Kunde planmäßig mit 67 in Rente geht, hat er beim ersten Angebot 54.569 Euro für die Rente zur Verfügung, beim zweiten mit der niedrigeren Kostenquote jedoch nur 53.732 Euro. Trotz niedrigerer Kostenquote fällt die Rente also geringer aus.“ Der Verbraucher hat jedoch keine Chance, dies anhand eines Vergleichs der Kostenquoten zu erkennen.
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Die besseren Alternativen für mehr Transparenz

Die Experten des BdV empfehlen daher, stattdessen mit einfachen und verständlichen Angaben für echte Transparenz zu sorgen. Die Fakten sollten Verbrauchern eindeutige Klarheiten verschaffen. So könnte etwa errechnet werden, welches Alter der Kunde erst einmal erreichen muss, um mit der garantierten Rente zumindest das herauszubekommen was er eingezahlt hat oder um mit der in Aussicht gestellten Rente (inklusive Überschuss) eine Inflation von zwei Prozent zu schlagen. Alternativ kann ihm auch mitgeteilt werden, auf wie viel Rente er auf Grund aller Kosten verzichten muss. „Wenn der Kunde weiß, dass er erst ab einem Alter von 85 ins Plus kommt oder dass er auf Grund der Kosten auf 45 Prozent der eigentlich möglichen Rente verzichten muss, dann bringt ihm das mehr Transparenz als der in diesem Punkt missglückte Entwurf des IFF“, betont Kleinlein. Es gibt also Alternativen für eine wirklich transparente Darstellung der Angebote.
Leserkommentare
13.04.2012 09:53 Uhr - von Tschosef
Riester oder Rürup
Wenn ich an den Renditeschmu von Lebensversicherungen denke, weis ich sofort, die Renditeversprechen bei Riester oder Rürup sind auch nur wieder Märchen. Wurde ja schon mehrfach im Fernsehen darüber berichtet. Also, Finger weg davon!
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