Förderquote steigt über 50 Prozent
Neben dem einmaligen Einsteiger-Bonus erhalten
Riester-Sparer jährlich eine Grundzulage von 154 Euro. Eltern haben zudem Anspruch auf Kinderzulage von 185 Euro (für ab 2008 Geborene 300 Euro), solange Anspruch auf Kindergeld besteht. Dies ist bis zum 25. Lebensjahr möglich. Geben die Eltern die Kinderzulage an den jugendlichen Sparer weiter, kann dieser bis zu 539 Euro (654 Euro) an Fördermitteln im ersten Beitragsjahr in den Vertrag einzahlen.
Ein gesonderter Antrag für den Berufseinsteiger-Bonus ist nicht erforderlich. „Die Grundzulage erhöht sich automatisch, wenn der Riester-Sparer für das erste Beitragsjahr eine Altersvorsorgezulage beantrag“, erläutert Peter Kauth von Steuerrat24. Allerdings sollte man unbedingt den geforderten Mindesteigenbeitrag leisten (4 Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich Fördergelder), weil sonst die Zulagenstelle sowohl Grundzulage als auch Einsteigerbonus entsprechend kürzt. Befindet sich der Jugendliche im ersten Berufsjahr und verdient 25.000 Euro Brutto, dann sind exakt 1.000 Euro Riester-Beitrag fällig. Abzüglich 539 Euro staatlicher Förderung verbleibt ein Eigenanteil von 461 Euro. Die Förderquote liegt in diesem Fall über 50 Prozent.