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Riester-Einsteigerbonus

Auch nach dem 25. Geburtstag noch Förderung

07.01.2011 09:29
Von Max Geißler
Junge Riester-Sparer unterstützt der Staat mit einem finanziellen Bonus. Die Sonderzulage gibt’s zwar nur bis zum 25. Lebensjahr, doch die öffentliche Hand zeigt sich nicht kleinlich.
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Im August 2009 war es soweit: Zum ersten Mal erhielten 920.000 junge Riester-Sparer den sogenannten Berufseinsteigerbonus ausgezahlt. Die Gesamtförderung belief sich auf 165 Millionen Euro. Seit 2008 können junge Riester Sparer diesen Bonus beantragen. Die einmalige Extra-Förderung in Höhe von 200 Euro wird ausgezahlt, wenn Vorsorgesparer im Alter zwischen 16 und 25 Jahren einen Riester-Vertrag beginnen. Der Staat möchte auf diese Weise einen Anreiz geben, bereits in jungen Jahren mit privater Zusatzrente zu starten.
Kalenderjahr entscheidend

Die Altersgrenze für den Berufseinsteigerbonus ist auf 25 Jahre festgezurrt. Nach der in der Öffentlichkeit weit verbreiteten Ansicht, erhalten Jugendliche den Startbonus nur dann, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, also 24 Jahre plus X Tage alt sind. Doch das ist nicht korrekt. Der Gesetzgeber hat anders formuliert: „Riester-Sparer, die zu Beginn des Kalenderjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten den Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.“ Im Klartext: Wer im Januar 25. Geburtstag feiern wird, der hat noch das gesamte Beitragsjahr Zeit, einen Riester-Vertrag abzuschließen und sich die 200 Euro zu sichern. Dies gilt also auch dann, wenn sich der Sparer nach seinem 25. Geburtstag bereits 26. Lebensjahr befindet. Vorsorgeexperten der Deutschen Rentenversicherung stellen dazu auf Anfrage von biallo.de klar: „Es gilt das Kalenderjahr, nicht das Datum des Vertragsabschlusses.“
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Förderquote steigt über 50 Prozent

Neben dem einmaligen Einsteiger-Bonus erhalten Riester-Sparer jährlich eine Grundzulage von 154 Euro. Eltern haben zudem Anspruch auf Kinderzulage von 185 Euro (für ab 2008 Geborene 300 Euro), solange Anspruch auf Kindergeld besteht. Dies ist bis zum 25. Lebensjahr möglich. Geben die Eltern die Kinderzulage an den jugendlichen Sparer weiter, kann dieser bis zu 539 Euro (654 Euro) an Fördermitteln im ersten Beitragsjahr in den Vertrag einzahlen.

Ein gesonderter Antrag für den Berufseinsteiger-Bonus ist nicht erforderlich. „Die Grundzulage erhöht sich automatisch, wenn der Riester-Sparer für das erste Beitragsjahr eine Altersvorsorgezulage beantrag“, erläutert Peter Kauth von Steuerrat24. Allerdings sollte man unbedingt den geforderten Mindesteigenbeitrag leisten (4 Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich Fördergelder), weil sonst die Zulagenstelle sowohl Grundzulage als auch Einsteigerbonus entsprechend kürzt. Befindet sich der Jugendliche im ersten Berufsjahr und verdient 25.000 Euro Brutto, dann sind exakt 1.000 Euro Riester-Beitrag fällig. Abzüglich 539 Euro staatlicher Förderung verbleibt ein Eigenanteil von 461 Euro. Die Förderquote liegt in diesem Fall über 50 Prozent.
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