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Riester-Falle

Manche Vorsorgesparer zahlen später drauf

01.11.2011 15:06
Von Fritz Himmel
Riester Altersvorsorge Falle Finanzportal Biallo.de
Vorsicht Falle! Ein Riester-Vertrag kann auch zum Draufzahlgeschäft werden
Riester-Sparer sollten nicht nur darauf achten, was sie in der Ansparphase erhalten, sondern auch was als Rentner in der Auszahlungsphase auf sie zukommt.
Hohe staatliche Zulagen und Steuervorteile bei der Riester-Rente – davon liest man in allen Gazetten und Verbrauchermagazinen. Und auch die Berater loben bevorzugt die Vorteile während der Ansparphase. Was später in der Rentenzeit auch passieren kann, wird dagegen kaum erwähnt.
Sozialversicherungsbeiträge auf die Rente – ja oder nein?

Grundsätzlich heißt es: Sozialversicherungsbeiträge müssen Riester-Rentner später nicht zahlen. Das ist richtig. Bis auf eine Ausnahme und die kann für Betroffene aber zu einer echten Rendite-Falle werden. Wer später privat krankenversichert oder in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert ist, braucht keine Beiträge auf seine Riester-Rente bezahlen. Anders sieht es jedoch für all diejenigen aus, die als Rentner in einer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse freiwillig versichert sind. Wer in diesem Versichertenstatus hängt, wird für seine Riester-Bezüge voll zur Kasse gebeten. Von beispielsweise 200 Euro Riester-Rente im Monat gehen dann jedes Mal über 30 Euro an die Kranken- und Pflegeversicherung. Stellt man in diesem Fall die 154 Euro jährliche Zulagenförderung dann den zu zahlenden rund 400 Euro Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber, so ergibt sich für den Riester-Sparer wohl ein kräftiges Draufzahlgeschäft im Alter. Und voll versteuert muss die Riester-Rente ja auch noch werden.
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Wann gilt welcher Versichertenstatus?

Welchen Status ein Rentner hat, hängt davon ab, wie er im Erwerbsleben krankenversichert war. Als gesetzlich versichert gilt grundsätzlich derjenige, der seit der erstmaligen Aufnahme seiner Tätigkeit bis zur Rentenantragsstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums Mitglied (Pflicht- oder freiwilliges Mitglied) in der gesetzlichen Krankenversicherung oder auch familienversichert gewesen ist – und somit die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt hat. An dieser Hürde scheitern viele, die zum Beispiel längere Zeit privat krankenversichert waren und später wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückgekehrt sind. Für sie kommt wohl als Rentner nur die freiwillige (Weiter-)Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse in Frage.

Original-Zitat aus der Broschüre der Deutsche Rentenversicherung Bund: „Wenn Sie die Vorversicherungszeit nicht erfüllen, müssen Sie sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern. Sie können sich dann – unter bestimmten Voraussetzungen – freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat krankenversichern. Als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse müssen Sie auch aus Ihrer Rente Beiträge zahlen.“

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Status im Auge behalten

Riester-Sparer, die bereits kurz vor der Rente stehen, sollten diesen Aspekt noch einmal prüfen und sich bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung dahingehend informieren. Wer einen Riester-Vertrag abschließt oder abgeschlossen hat und noch lange bis zur Rente Zeit hat, sollte diesen Punkt hinsichtlich seiner persönlichen Lebenssituation immer im Auge behalten bzw. sich genau individuell vor Vertragsabschluss informieren.
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