Die jüngste Gehaltserhöhung kann Schuld sein, dass Riester-Sparer weniger Fördergeld erhalten. Grund: Der Eigenbeitrag erreicht nicht mehr die geforderte Höhe. Deshalb ist die regelmäßige Prüfung des richtigen Zahlbetrags wichtig, denn die Bemessungsgrundlagen können sich ändern.
Um 154 Euro Grundzulage und
Kinderzulagen von 185 oder 300 Euro zu erhalten, müssen Riester-Sparer vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in ihren Vertrag einzahlen. Bei 40.000 Euro Jahreseinkommen wären dies 1.600 Euro im Jahr. Wer genau diesen Betrag überweist, der liegt jedoch falsch, denn die vier Prozent errechnen sich inklusive Riester-Zulagen. Hat der Beispiel-Sparer zwei Kinder im Alter von drei und sechs Jahren, kann er seinen Beitragsanteil also um 639 Euro mindern (einmal Grund- plus zwei Kinderzulagen von 185 bzw. 300 Euro). Unterm Strich braucht er nur 961 Euro selbst einzuzahlen.
Eckdaten regelmäßig prüfen
Der Eigenbeitrag basiert auf den persönlichen Einkommens- und Familienverhältnissen. „Riester-Verträge erfordern ein gewisses persönliches Engagement“, sagt Udo Rössler, Sprecher von Allianz Leben. „Den Vertrag einmal abschließen und dann nicht mehr drum kümmern, das funktioniert nicht.“ Zwar garantieren heute Dauerzulagenanträge, dass jedes Jahr Fördermittel fließen. Ändern sich jedoch die persönlichen Verhältnisse, etwa durch die Geburt eines Kindes oder höheres Einkommen, muss man dies dem Anbieter mitteilen. Bleibt die Meldung aus, gibt es etwa keine Kinderzulage. Wichtig ist die jährliche Einkommensprüfung. Gehaltserhöhungen sind dabei genauso zu berücksichtigen wie Sonderzahlungen. „Gab es eine Lohnerhöhung von drei Prozent, sollte man die Riesterzahlung um drei Prozent anheben“, so Rössler. Wird dies vergessen, erreicht der Eigenbeitrag nicht mehr die geforderte Vier-Prozent-Grenze. Folge: Die Zulagenstelle überweist nur anteilig Fördermittel.
Beitrag rechtzeitig nachzahlen
So mancher Versicherer fragt deshalb zu Jahresbeginn beim Kunden nach, ob sich Eckwerte geändert haben. Mit den neuen Daten berechnet er dann die künftige Prämie. Bei anderen Anbietern müssen Kunden selbst aktiv werden. Versicherte, die selbst zum Taschenrechner greifen und ihren geänderten Eigenbeitrag errechnen, sollten allerdings nicht schummeln. Die staatliche Zulagenstelle vergleicht die eigenen Angaben mit den Daten des Rentenversicherungsträgers. Wer keine vier Prozent einzahlt, erhält auch nicht die volle Zulage. Nachzahlungen sind zwar möglich, allerdings nur für das laufende Jahr. Da die Zulagen rückwirkend für das Vorjahr fließen, kann ein Teil der Förderung verloren gehen.
Höchstbetrag beachten
Der geförderte Riesterbeitrag ist gedeckelt bei 2.100 Euro. Höhere Riester-Zahlungen bringen keine höhere Förderung. Beispiel: Arbeitnehmer, Jahreseinkommen 65.000 Euro, ein einjähriges Kind. Vier Prozent Riester-Beitrag würden einem Riesterbeitrag von 2.600 Euro entsprechen - 500 Euro über dem nötigen Höchstbetrag. Korrekt lautet die Rechnung: Förderhöchstbetrag 2.100 Euro minus Riester-Zulagen (154 Euro + 300 Euro = 454 Euro) bedingen einen Eigenbeitrag von 1.646 Euro. Damit entspricht die Höhe des Eigenbeitrags lediglich gut 2,5 Prozent des Bruttoverdiensts.
Zulagenantrag Pflicht
Riester-Beiträge sind als Sonderausgabe bis zu 2.100 Euro absetzbar. Ist die Steuererstattung höher als die erhaltene Zulage, schreibt das Finanzamt die Differenz gut. Viele Sparer glauben, sie brauchen keinen Zulagenantrag zu stellen, weil sie ausschließlich vom
Steuerbonus profitieren. Das ist falsch. „Das Finanzamt zieht vom Steuerbonus immer die gesetzliche Zulage ab, egal, ob sie auf das Konto geflossen ist oder nicht“, so Rössler. Wer keinen Zulagenantrag stellt, verliert deshalb Geld in Zulagenhöhe.
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